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nach dem Ausspruche eines weisen ManneS (d. h. eines Casuisten)sich so verhält;""') die cs ihm allerdings erlauben.
Es ist ein Hauptpunkt, und über denselben müssen dieBeichtiger ernster Lehre und Unterrichts sich befleißigen, wo esnöthig ist, nämlich über die Art des Zurückersatzes: die Do-mestiken nämlich sind jeder Sünde und des Ersatzes ledig, wennsie nur zu gerechter Vergeltung etwas nehmen: d. h., wenn ih-nen ihre Herren nicht die Nothburft zur Nahrung und Kleidungdes Körpers geben, wie solche in anderen Häusern gereicht wird,und wie es Gebrauch ist, so nehmen sie so viel von dem Guteihrer Herren, als nothwendig ist zur Vergeltung solcher Unge-rechtigkeit, nicht aber mehr. Unter den Bedingungen einer er-laubten Compensatio» ist besonders eine hervorragend, nämlichdie, daß der schuldige Betrag oder Gegenstand sich nicht andersals auf diesem Wege erlangen lasse.'"*)
4) Ebenso ist die Ansicht von I. Granada.i"°)
5) I. Gordon. Es ist außer Zweifel, daß ein Sohnmanchmal und selbst häufig nicht als der Todsünde schuldig be-trachtet werden kann, und also auch nicht des Wiederersatzes,wenn er seinem Vater etwas nimmt, und daß er manchmalschwer sich versündigt. Ein Sohn igitt nicht der Todsünde schul-dig, wenn er einen probabeln Grund hat, zu glauben, daß, wenner seinen Vater gebeten hätte, dieser ihm (das, was er ihm nahm,)ohne große Schwierigkeit gegeben haben würde; denn dann istes ja nicht gegen den Willen desjenigen gehandelt, welchemdie Sache gehört, nach dem hier verwaltenden Verhältnisse selbst,sondern einzig rücksichtlich der Weise, sie zu bekommen. Fernerwird ein Sohn zu entschuldigen sein, wenn das Quantum des-sen, was er nimmt, bei Berücksichtigung seines Verhältnisses,nicht bcmerkenswerth erscheint. Drittens kommt es darauf an,ob er nimmt, um Jemanden, der in großer Dürftigkeit lebt, einAlmosen geben zu können, denn in diesem Falle hätte der Va-ter cs selbst mit Grund nicht verweigern können. Wenn viertens
»») Praxis des Beichtstuhles. B. I. 10. 18. n. 258. S. 511-
2 us) Ebenso B. 2. I. 25. p. 44. n. 555- S. 567. UlXi) Commcnt. über denI. Thl. des Summar. des h. Thomas. Abth. 2, DiSp. 4. Abth, 6. n- 36,S. 507.