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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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ihr dicß nicht etwa gestattet sein, ohne sic eines Betruges zubezüchtigen? '^)

16) Escobar fragt: Wann ist Jemand, der einem Anderenzu schaden räth, zum Ersätze verbunden? Antwort: Wenn derSchaden wesentlich aus dem gegebenen Rathe entstanden ist.Wenn er aber ohnehin doch erfolgen wird, und der Rath nurdie Art und Weise in Hinsicht auf Zeit und Ort bestimmt,z. B., wenn man einem Diebe, der durch's Fenster steigen will,die Leiter hält, und er auch ohncdicß hineinstcigen würde, soist man zum Ersätze nicht verpflichtet. So Laymann."

17) Ein Sohn hat im Namen seines Vaters, ein Dienerim Namen seines Herrn einen Schaden zugcfügt, welchen derWater und der Herr nach der That gut heißen: sind sie zumErsätze verpflichtet? Nein, weil sie nicht die eigentlichen Ur-heber des Schadens gewesen. Lcssius.'°')

18) Jemand besitzt eine Sache mit gutem Glauben, aberbei genauerer Prüfung neigt er sich doch zu der Ueberzeugung,daß die Sache ihm nicht gehöre; muß er sic zurückgeben? Ant-wort: Coninch (ein üoctor xr-ivi«) verpflichtet ihn, etwas da-von zurückzugeben, nach Lust und Neigung. Aber Palausglaubt, er sei zu Nichts verpflichtet, weil der wirkliche Besitz alleGegengründe, die nicht ganz überzeugen, übcrwiegt."'^)

19) Wenn Jemand, der mit gutem Glauben besitzt, ver-säumt hat, die Rechtmaßigkcit des Besitzes zu erforschen, unddieses wegen dieser Nachlässigkeit später nicht mehr kann? Pa-laus glaubt, daß er zu Nichts verpflichtet sei, obwohl er desFehlers der Nachlässigkeit sich schuldig gemacht hat; weil er erstensim wirklichen Besitze ist, den er mit gutem Glauben angctretcn;zweitens, weil cs ja nicht klar ist, daß seine Nachlässigkeit demAnderen einen Schaden zugefügt hat."'°°) Welch' eine So-phisterei !

20) Jemand hat in gutem Glauben Geld angenommen,was ihm nicht zukommt, und es unter sein anderes Geld ge-mischt; muß er eS zurückgebcn, wenn der Eigenthümer es for-

IK2) 1 . 7. e. 5. §. 3. ,1.03.24.25. lvz)x,cn!,. I. ( 1 , n. 93. p. 348.»k») ic-icc-d. I. c. n. lOl. ji. 349- »VS) ibitl. n. 105. i> 349. IM) ibiä.v. 108. i'. 350.