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ehrbaren Frau die Rede sei. Die Lohnhure (Lugo B. 1.von der Gerechtigkeit 18. Abth. 3. e. 47.) kann mitRecht weder mehr verlangen noch fordern, als sie von den Uebrigenzu begehren pflegt; denn das ist nichts Anderes, als Kauf und Ver-kauf zwischen ihr und ihrem Buhlen. Sie gibt ihren Körperzum Gebrauche her, und jener zahlt ihr den Preis. Da nun dierichtige Bedingung des Kaufpreises fordert, daß der Preis der-jenige sei, der gewöhnlich dafür gilt, so ist es auch hier nichtanders. Wenn daher die Lohnhure sich für eine ehrbare Personausgibt, die sie doch nach meiner Ansicht nicht ist, oder wenn sievorgibt, sie erhalte einen hohen Lohn von Anderen, und sie er-hält merklich mehr, so muß sic das, was sie zu viel bekommenhat, erstatten; wenn anders nicht aus den Umständen hervorgeht,daß dieß ein freiwilliges Geschenk des Buhlen war. Dieß giltauch von Versprechungen, die zu groß sein können, worüber nach-zusehcn, was ich beim Eide gesagt habe.
Eine ehrbare Frau aber kann fordern und nehmen, so vielsie nur will. Grund ist, weil hier und bei ähnlichen Dingen,bei welchen kein bestimmter oder allgemeiner Preis festsieht, umso hohen Preis verkauft werden kann, als der Verkäufer denWerkaufsgegenstand anschlägt; ein ehrbares Mädchen aber kannihre Ehre nach dem höchsten Preise ansetzen und verkaufen. Hier-aus siehst du, daß die Lohnhure, von welcher oben die Redewar, beim Anfänge ihres Gewerbes einen höheren Preis fordernkann, den Preis aber, so sie gleich das erstemal feststellte, darfsie später nicht mehr erhöhen; denn sonst würde sie sich über-schätzt und in zu hohem Preise verkauft haben. So redetLugo. Ich gestehe, diese Untersuchung ist sehr einleuchtend. Soist cs auch mit Dingen, die nicht zur Nahrung und Kleidungdes Leibes gehören, welche man zu jedem unbestimmten Preiseals sein Eigenthum verkaufen kann, z. B. den Falken, Jagd-hund, Edelstein kannst du zu jedem Preise, den du erhalten kannst,verkaufen; denn dieß sind Liebhabereien, nicht Dinge der Noth-durft. Sa, in seinem Beweise gegen Lugo, schließt auf dieseWeise. Nun aber sollte dieß nicht auch von der Hure gelten,die den thätlichen Gebrauch ihres Körpers, das einmal hierniedriger, das andercmal dort theuerer anbringen kann? Sollte