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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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Summe muß die gewöhnliche Schätzung nicht übersteigen."'")Daß aber namentlich gefällige Weiblein auch noch ein UebrigeSnehmen dürfen, hat uns Water Escobar oben gelehrt.

13) Lessius hat aber bei Allem dem noch eine Art vonGewissenhaftigkeit und fordert sie auch von seinen geistlichenPatienten. Man darf nach seiner obigen Erklärung für eineböse Handlung sich taxenmäßig bezahlen lassen und den Preisals rechtmäßiges Gut behalten. „Aber, sagten, den Preis vorder begangenen Misscthat nehmen oder geben, ist Sünde, aberihn nehmen oder geben nach derselben, ist keine Sünde."'") Mo-li na und Escobar sagen dasselbe.'"")

14) Filliuccius ist in dieser Hinsicht der Patron allerschönen Sünderinnen, welche ihre Gunstbczeugungcn heimlichspenden. Ganz ernsthaft sagt er: „Einer heimlichen Hure istman im Gewissen verpflichtet den Preis zu bezahlen, mitviel größerem Grunde, als einer öffentlichen. Denn die heim-liche Preisgebung des Körpers durch jene ist mehr wcrth, als dieöffentliche dieser. Auch ist kein positives Gesetz da, welches sic des Prei-ses unfähig erkläre. Dasselbe gilt von dem Preise, den man einerJungfrau, einer Werehlichtcn, einer Nonne (also auch diese) undjeder Anderen versprochen hat. Bei Allen waltet ein und der-selbe Grund.'"') Ist der gute Filliuccius nicht ein sehr ga-lanter Casuist?

15) Auch Tamburini behandelt in seiner Erklärung derzehn Gebote diesen Gegenstand und fragt: Was und wie vielist das Weib für den Gebrauch ihres Körpers zu begehren be-rechtigt? Bei solchen Fragen, die den Preis dieser Sache zubestimmen suchen, ist nach Betracht aller Umstände, namentlichdes Standes, der Schönheit, des Alters, der Ehrbarkeit (?),des Rufes, die allgemeine Antwort zu geben: Die Ehrbare undNiemandem Lästige verdient mehr, als die Jedermann im Wege

Liegende. Freilich wird aber durch diese Antwort Niemand

befriedigt, der eine bestimmte Entscheidung wünscht.

Einige unterscheiden, ob von einer Lohnhure oder von einer

158) l^essilis 1^. II. c. 14. cl. 18. II. 52- 159) iliicl. 169) Tseol».

1'r. NI. Lx. 2. ri. 136. si. 356. Lvl) NUiuc. 3L. c. 9-n. 231.