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den anders geschrieben und in frevelhaftem Leichtsinne nicht einesolche Bcrsuchungslehre ausgestellt haben.
4) Was die Berührungen aus bloßem Borwitze betrifft,so sind dieselben nur läßliche Sünden, wenn sie an ehrbarenTheilen geschehen; geschehen sie an den eigenen Zeugungsthei-len, so sind sie nach probabler Meinung keine Todsünden; wer-den sie aber an den Zeugungstheilen Anderer, namentlich ver-schiedenen Geschlechtes vorgenommen, so können sie zwar specu-lativ leichte Sünden sein, praktisch aber sind sie unter einer Tod-sünde zu vermeiden;" Und nun der Grund? „wegen der Ge-fahr." °) Nicht also, weil sie an und für sich schlecht und sün-dig sind. Die arme Jugend, die solchen Menschen in dieHände siel!
5) An einer andern Stelle erlaubt Escobar den Priesternim Beichtstühle, den Frauen die Hände zu drücken, ihnen dieBrüste zu berühren, sie zu kneifen und zu kitzeln; dicß Allesseien nur läßliche Sünden, wenn cs aus bloßem Amüsement ohneweitere Absicht und ohne Gefahr der Befleckung geschehe. °)
6) Die Braut eines Andern zu verführen, hält er nur füreine einfache Sünde, weil sie noch nicht das Weib des Bräuti-gams ist.
7 ) Den Eheleuten erlaubt er jede Art der Zügellosigkeit inder Art des Beischlafes; es seien das nur läßliche Sünden. ")
Nachdem nun Escobar in der eben gesehenen Weise seineLehre über das sechste Gebot ausgestellt hat, aus welcher wirnur Einiges angeführt haben, '9 geht er zur Praxis der Ca-suistcn über diesen Punkt über, welche voll der unsittlichsten Zü-gellosigkeiten ist.
8) Escobar fragt: „Ein Weib hat durch Ehebruch Geldverdient; muß es sie ihrem Manne abgebcn ? Antwort: Molinabehauptet es, weil der Mann Herr ist über die ehelichen Hand-lungen seiner Frau. Es sei dann, daß sie cs empfangen hatvon Jemandem, der cs nicht weggeben durfte, z. B. von einemSohne oder einem Mönche. Nur muß das Weib cs insgeheim
Lscod. etc. n. 10. 0) IVact. V. ex. 2. c. 5. i>. 110. p. 585.I») 1'l.ict. I. ex. 8. c. 2. n. 15. p. 137. il) ibiil. n. 44. p. 139.Anstößig sind ferner n. 14. 19. 36. 43. 45.
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