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treiben; daß sic ihrem guten Rufe nicht schade. Aber Lcssiushat das Gegcntheil als probabel gelehrt, weil das Unrecht, wel-ches der Mann durch den Ehebruch seines Weibes leidet, nichtmit Geld ausgewogen werden kann; daher darf die Frau, wassie mit Hurerei unrechtmäßig erworben, rechtmäßig für sich be-halten. ")
9) Steht den Eheleuten jede Art von Berührungen frei?Antwort: Fagundez bejaht cs, so oft die Gefahr der Befle-ckung nicht da ist. Ich aber möchte sie doch von läßlicher Sündenicht frei sprechen, wegen zügellosen Lustsinncs, der sich in obscö-nen Dingen offenbaret. ")
19) An mortikvrum, virile membrum in v8 uxoris im-mittere? Ärgert Ka/w/rer: (ein ckoetor gravi8). AI vum gliisLuckerem obsicere tsnto ckoetori, ick »on es8e 8implieiter «8-eulum puckenckorum, 8eck (juencksm eck peecstum ckiversse8)>eeiei, ick «8t, j>iL6po8tersm venerem su8um.
11) Entscheidet Escobar nach Sanchez, Verehelichtenseien jede Art wollüstiger Berührungen erlaubt, und sie brauch-ten sich derselben nicht zu enthalten, auch wenn Befleckung darausentstehe. Beide, sagt er, thun ganz erlaubte Dinge, wovon siewegen Gefahr einer Befleckung sich nicht zu enthalten brauchen.Aber der Vater Präpositus sagt, cs sei nicht erlaubt. '°)
12) kote8tii6 korniesriu8 sb aetu retroeckere etism p 08 tsemen emi88um s loemina et eum perivulo extra vs8 8«mi-nancki? kote8t, 8i ex xoenituckini'8 gerat skkeetu sut
13) Darf man eine Arzcnci nehmen, den Samen in eineandere Feuchtigkeit zu verwandeln, um sich seiner dann auf er-laubte Weise zu entledigen? Antwort: Sanchez sagt ja; aberEinige verbieten es, weil eine solche Vergeudung des Samensdem Zwecke desselben widerstrebt.
14) Ickostire in eonjugia sb8eutia verencka propria libicki-
no8« attreetare? Lxi8timat non «886 mor-
13) Lscob. ew. n. 59- p. 142. n. 6 g. p. 144 . iS) ». 67 .6 ) rt. 68 . 17) 71. iS) n. 72.