wegen der natürlichen Beschaffenheit der angeblickten Sache.Wenn man eine unehrbare Sache (res tm-pis) ansieht nur dernatürlichen Ergötzung wegen, die der Anblick gewährt, und keineGefahr da ist, zu unzüchtiger Ergötzung überzugchcn, so ist dasnur eine läßliche Sünde/' ')
Wir fragen, wo ist die Gränze zwischen natürlicher undunzüchtiger Ergötzung? wer wird sich nicht überreden wollen,nur erstere zu haben, um, aus Furcht in die zweite zu gerathen,nicht von dem Vergnügen solcher Anblicke ausgeschlossen zu wer-den? Wie ist es auch nur möglich, jene Gefahr auszuschließen?
Doch unser Escobar fährt fort: „Jedoch ist der Anblickder Zeugungsthcilc (natürlich der des andern Geschlechtes) prak-tisch zu reden (also theoretisch nicht gefährlich unter einerTodsünde, weil sie eine zu große Gcmüthsbewegung erzeugt;(also einen andern Grund weiß der Jesuit nicht) cs sei denn,daß man sie nur leichthin oder im Vorbeigehen anblicke." ^)
„Zweitens, fährt unser ehrwürdige Vater fort, kann maneine unehrbarc Sache anschaucn, um sich einer unzüchtigen Er-götzung hinzugeben, oder sich der wahrscheinlichen Gefahr aus-sctzcn, in eine solche überzugehen; und das ist eine Todsünde.'"')
„Blicke, aus bloßem Vorwitz gehen über eine leichte Ver-sündigung nicht hinaus, nur sei die Gefahr ausgeschlossen, zufleischlicher Lust überzugchcn. (Wir glauben aber, daß der An-blick unzüchtiger Sachen aus Vorwitz unerlaubt sei; ja, dieserVorwitz ist schon an sich Sünde, und dann auch, weil der größtekasuistische Scharfsinn die Gefahr zur Sünde nie davon zu tren-nen vermag.) Den Anblick der Schaamtheile aber oder des Beischla-fes selbst, möchte ich zwar spekulativ nicht verdammen, prak-tisch aber halte ich ihn unter einer Todsünde verboten." Undnun der Grund? Kein sittlicher, weil die Sache an und fürsich schlecht ist, sondern wegen der Gefahr, leicht zu Unerlaub-tem überzugchen; hier muß man eines jeden Complcxion undAlter berücksichtigen." °)
2) Ueber die Berührungen sagt unser Ehrwürdiger: „Diesel-ben sind dreifach; I) zum Beweise der Liebe und als Landcs-
Lscoli. 1>aot. t. Lx. 8. c. 1. n. 4. p. 135. 2 ) Was aber theo-retisch erlaubt ist, ist nach Escobar's Lehre, wie wir oben gesehen, auch prak-tisch erlaubt, s) ibicl. 4) ibicl. S) ibieloin.
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