Druckschrift 
Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
Entstehung
Seite
81
Einzelbild herunterladen
 

81

Mann von Ehre darf denjenigen tödtcn, der ihm eine Ohrfeigeoder einen Stockschlag geben will, wenn er dem Schimpfe, derihm zugedacht ist, nicht anders entgehen kann."

Allein auch hierbei sind die hochwürdigcn Väter nicht stehengeblieben; nicht allein die That, nein, auch das Wort, die Mieneund Geberde kann bei ihnen ein des Rachemordes würdigesVerbrechen werden.

23) Navarra sagt ohne Umschweife: Nach der Meinung(der probabcln nämlich) aller (Casuisten) darf ich Einen, der michschimpft, tö'dten, wenn die Beleidigung nicht anders vermiedenwerden kann.

Escobar stellt die lebensgefährliche Frage: „Darf einEhrenmann denjenigen, der ihn schimpft oder ihm in's Gesichtsagt: Du lügst, ermorden? Antwort: Azor sagt nein, weilsolche Wortbelcidigungen durch Worte können abgcwchrt werden.Aber Boldell (er war ein üootor xrsvis) glaubt, man seibefugt, ihn zu tödten, aber nur in dem Falle, wo man ihn an-ders nicht abwehren kann, damit jedem Schurken nicht die Frei-heit gegeben werde, die besten Männer mit Schimpfworten an-zugreifen, die noch bitterer sind, als thätlichc Beleidigungen."

Lcssius, dieser unerschrockene Patron des Mordes, sprichtdieselben Gedanken für einen ähnlichen Fall aus.

„Wenn, sagt er, Jemand strebt, meinen guten Namen bei demRichter oder bei Leuten von Ehre zu verkleinern, und ich kannden meiner Ehre daraus erwachsenden Nachtheil nicht andersverhüten, als dadurch, daß ich ihn tödte: darf ich ihn dann heim-lich aus der Welt schaffen? Antwort: Navarra meint, essei erlaubt, und nach ihm folgt Banncz, der noch den Zusatzmacht, es sei erlaubt, wenn auch das Verbrechen, oder das Böse,was uns nachgcsagt wird, wahr ist; nur sei es noch unbekannt,so daß man vor Gericht deßhalb noch nicht belangt werden kann.Derselben Meinung sind auch mehrere Neuere. Sie kann begrün-det werden auf dreifache Weise: 1) wenn mir Jemand durch eineOhrfeige oder einen Stockschlag meine Ehre rauben will, so kannich ihn durch Waffen daran hindern ""); folglich habe ich dasselbe

lib) t,css,us, I,. 2. c. 9. Null. 12. n. 77. Bergt. 78. Il7) wovor.I. c. US) Irocul,. I. c. n. 49. >20. HP Also der Rachemoed ist so

erlaubt, daß er als Obcrsatz in einem Syllogismus paradirt.

6