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werden nur unter der stillschweigenden Bedingung erlassen: wennsie vom Wolke angenommen werden (1. ll. tr. 21. ;>. 429).Dasselbe lehrt Lessius (1^. II. e. 22. club. 13. n. 98).
12) Daher lehrt Escobar in seiner Moralthcologie (L,. V.Seat. 2. probl. 13) nach Diana, Valencia, Filliuccius:Die Unterthancn sündigen nicht, wenn sie ohne Grund einvon dem Fürsten rechtmäßig verkündetes Gesetz nicht annchmen,weil die Fürsten ihre Gesetze stets verkündigen abhängig von derAnnahme der Unterthancn und diese nicht anders zu verpflichtengemeint sind. Denn die Annahme ist eine Bedingung, die zurVerbindlichkeit des Gesetzes erforderlich ist; wenn also das Ge-setz nicht angenommen wird, so verpflichtet cs nicht, und folglichsündigt der nicht, der es nicht annimmt; denn noch ist die Be-dingung nicht erfüllt, unter welcher der Gesetzgeber zu verpflich-ten gemeint hat; er will aber verpflichten unter der stillschwei-genden Bedingung: wenn das Gesetz angenommen wird.
13) Derselbe lehrt ferner: „Ein ungerechtes Gesetz (aberwer entscheidet darüber?) verpflichtet nicht im Gewissen, undwer es Übertritt, sündigt nicht, wenn er nur Aergcrniß und Scha-den des Staates vermeidet. — Ein Gesetz ist aber ungerecht,wenn cs dem Gemeinwohl schadet, wenn den Unterthancn eineder Veranlassung unvcrhältnißmäßige Last aufgelegt wird, oderwenn dieselbe ungleichmäßig vertheilt ist." (8eet. I. c. 8.)
14) Hiernach rcsolvirt nun Escobar: Die Unterthancnsind den Tribut zu bezahlen schuldig, je nach zwei sich entgegcn-stehendcn Meinungen. Sic sind, so sie jenes thun, durch denGrund entschuldigt, daß der Fürst gerechtermaßen die Steuerauferlegt habe, in Uebereinstimmung mit der Meinung, welchemit Wahrscheinlichkeit bezeugt, daß dieß recht sei; ebenso aberkann der Unterthan mit Recht den Tribut verweigern, indem erder Meinung folgt, die mit Wahrscheinlichkeit nachweiset, daßder Tribut ungerecht sei. So entscheiden Sanchez, Lessius,Lopez, Molina, Filliuccius.... Und ich bekenne michzu derselben Meinung. °^)
15) Ludwig von Scildere lehrt: Ein Unterthan, derdafür hält, sein Vorgesetzter habe einen falschen Ausspruch gcthan,
V7) Ksclw. 1bcvl. mo>'. II. <Ie aclibus Ii»in. 18. 11 . 9t. 92.