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anlaßt durch die Trunkenheit, und nicht vorbedacht, und wieder,daß dieser Mord große Relchthümcr, kurz eine Wirkung, welchegut ist, zur Folge hat; so ergibt sich, daß diese Lehre des VatersFagundcz, welche sonst paradox erscheinen könnte, in der Speku-lation wahr ist, ob sie schon in der Anwendung gefährlich seindürfte.
Man würde sich täuschen, wenn man aus dem Gesagtenschließen wollte, daß cs'wegen dieser Erfolge erlaubt sei, sichBetrunkenheit zu wünschen, oder sich der freiwilligen Trunkenheitzu freuen. Richtiger würde man schließen, wenn man sagte,es sei erlaubt, zu wünschen, sich ohne Absicht berauscht zu ha-ben, wenn aus diesem Rausche uns ein großes Glück entspringt.Siehe Caramuel. .. . ^)
Diese gräßlichen Menschen!
8) In gleicher Weise lehrt Casnedi: Ich kann den Todmeines Vaters, als etwas ihm Böses, wünschen, und dieses istnicht erlaubt; aber auch als etwas mir Glückbringendes; unddann muß man unterscheiden, erstlich: Ich kann mir in demGute,welches mir durch den Tod meines Vaters zu Theil wird, ebenso sehr gefallen, als in dem Tode des Vaters selbst, welcher dieUrsache dieses großen Gutes ist . . . Zweitens: Ich kann michvöllig des Gutes freuen, das mir durch den Tod des Vaterszufällt, nicht aber des Todes, der mir jenes verschafft. Daserste ist nicht erlaubt, wohl aber das zweite; denn hier denkeichnicht an den Tod und freue mich nicht seiner, sondern nur desdadurch erlangten Gutes.
Mit dieser Lehre muß man sich wohl vertraut machen, dennsie ist Allen nützlich, welche nach Gut und Habe trachten undLieß nur durch den Tod Anderer erlangen können, wie z. B.wo es sich um Anstellungen in Aemter, um kirchliche oder welt-liche Würden handelt. °')
v) Man muß nicht plötzlich als sündhaft denjenigen betrach-ten, welcher wegen des einem Anderen zu Theil gewordenenGutes niedergeschlagen und betrübt ist, sowie damit die Vermin-derung seines eigenen Guts zusammenhängt. Ebensowenig, wenn
La) Ojis>. morril. 1*. II. p. 2. t>. V. c. 9. lil. li. scct. 8. ri. 54. 55. 57.Lt) 8e»w,un,<> UieoloA. 1>. 5. 13. 8. 5. §. 4. n. 169. 170.