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5) Den Eseltreibern gestattet er am Sonntage zwei Stun-den zum Aufladen; das Tragen selbst müßten ja die Esel thun,meint er. ")
§. 5 .
Von der Kindes- und Unterthancnpflicht.
Nicht einmal das schönste aller göttlichen Gebote, welchesuns befiehlt, unsere Aeltern zu lieben, ist frei geblieben von denAngriffen der unseligen Casuistik, welche sich nicht gescheut hat,Frevel der Kinder gegen die Urheber ihrer Tage, gegen ihrenächst Gott größten Wohlthäter und Freunde, woran sie dieNatur mit mächtigem Hcrzenszuge, mit gewaltigen Banden ket-tet, zu erlauben oder zu beschönigen.
1) Busenbaum entschuldigt cs, wenn Jemand sich seinerAeltern schämt, sic äußerlich nicht kennen, sic nicht bei sich ha-ben will, wenn er ihnen nur das Nothdürftige giebt, nach Bo-na ccinus. ")
2) Er erlaubt dem Sohne, seinen Vater der Ketzerei wegenbei der Inquisition anznklagen, Menschensatzungen höher denndas göttliche Gebot achtend. ")
3) Daß die Casuisten den Kindern erlauben, ihre Aelternzu bestehlen, werden wir im folgenden §. sehen.
4) Oben haben wir gesehen, daß ein Sohn den Tod seinesVaters wünschen, ja, sich über ihn freuen darf, weil er dadurchin den Besitz von den Gütern desselben kommt; und mancherhartherzige Junge, dem die Aeltern im Wege standen, mag vondieser Erlaubniß Gebrauch gemacht haben.
5) Am weitesten geht aber doch Bauny, der jedem Mäd-chen das Recht zugesteht, über ihre Jungfrauschaft zu disponircn,ohne dadurch das vierte Gebot zu verletzen.
„Wenn, sagt er, ein Mädchen sich freiwillig preisgegcbenhat, so hat freilich der Vater Ursache, sich über sie zu beklagen;aber beleidigt hat sie ihn nicht, und auch die Gerechtigkeit nichtverletzt; denn sie hat eben sowohl Recht und Macht, über ihreJungfrauschaft, als über ihren Körper, sie kann damit nach Be-
-4) Lscob. I. c. c. 4. n. 50. y. 102. 55 ) LuseudLum U. III. Ir. Z.c. 2. Nub. 1. o. 2. y. 215. SN) jl)j<l. ji. 216.