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sogar bei Leistung eines Eides, denn hierdurch wird jeder Mein-eid aufgehoben.
Dicß ist die allgemeine und sichere Ansicht; in folgenderAbhandlung wird sie durch Beispiele gestützt werden. Hier nurzu ihrem Beleg der Schluß: Der Doppelsinn in der Rede istnicht immer, eine Lüge; er ist also nicht innerlich vom Uebcl,und man begeht keinen Meineid oder innerliches Uebcl, wennman auf solche Weise irgend etwas eidlich bestätigt. Der Grundhiervon liegt in Folgendem: Die Lüge ist etwas gegen den Ge-danken dessen selbst, der spricht, Gesagtes; denn er soll seineWorte seiner Ansicht glcichstellen und er ist nichts weniger alsgehalten, sich nach der Ansicht dessen zu bequemen und zu rich-ten, der ihn Hort. Außerdem kann man nicht sagen, derjenigespreche gegen seine Gedanken, welcher sich zweideutiger Ausdrückebedient in dem feiner Ansicht entsprechenden Sinne; er lügt alsonicht, somit ist auch das so Gesprochene nicht sündhaft gegenihn; denn das ist nur bei der Lüge der Fall. Hiernach schließtman, daß dabei kein Meineid cintrcte, wenn man mit einemEide bestätigt, was man auf diese Weise gesprochen hat; dennauf diese Weise nimmt man nicht Gott zum Zeugen einer Lüge,weil eine solche gar nicht zugegen ist. Nun, wo keine Lüge ist,da ist auch kein Meineid; denn hier sprechen wir von dem leh-ren in einem strengeren Sinne. Hieraus folgt endlich, daß einsolcher Eid nichts Uebcles in sich halten kann, denn er ist vonder Wahrheit gestützt und er gilt nur dem Wahren.
Ich sage ferner, so oft zu ehrbaren Zwecken Worte gebrauchtwerden, welche irgend einen mit den Gedanken des Sprechendenverschiedenen Sinn haben, cs sei dieses nun in den Ausdrückenselbst, oder in einer richtigen Deutung gegründet, so begeht mankeinerlei Meineid oder Sünde, wenn man sie beschwört. Hiereinmal dafür von guten Schriftstellern an die Hand gegebeneBeispiele:
I) So Jemand, der ohne den Vorsatz zu versprechen oderäußerlich coutrahirt hat, von dem Richter befragt und aufgefor-dert wird, auf seinen Eid zu versichern, ob er versprochen oder
3Z) Von der Kraft und dem Stand der Religion. I. 3. Von dem Eideund den ihm gegenübcrstehenden Sünden. Eap. 9. Abth. I. Nr. 2. S. 473