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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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8) „Wer vor Gericht geschworen Hot, dem Richter Alleszu entdecken, was er über die fragliche Sache weiß, ist nichtverbunden, dasjenige zu offenbaren, was nur er allein darüberweiß. So Lessius und Bonaccinus." -°)

0) „Jemand ist in einen Orden getreten und wird späterdurch seine Schuld daraus verjagt; bindet das Ordensgclübdeihn noch ferner? Antwort: Ja. Aber Azor läugnct es; dochich stimme ihm nur in dem Falle bei, wo der Ausgestoßcne,nachdem er sich ein wenig bemüht hat, sich zu bessern, doch ausSchwäche, oder böser Geartung, oder Gewohnheit in die Schuld(wcßhalb er ausgestoßen wurde) gefallen ist." Siehe da,eine goldene Regel für Mönche, die cs in den Klöstern müdesind. Sie brauchen es nur so arg zu machen, daß man siehcrausjagt, so sind sie der Gelübde quitt; denn Azor ist ein«loetor Kisvis und seine Meinung probabel und in praxi tut».

I") „Jemand hat gelobt, einen Rosenkranz zu beten undzweifelt, ob er ihn ganz zu beten gelobt habe. Antwort: Erist nur zum dritten Theilc verbunden, denn der heißt auch Ro-senkranz."

11) „Jemand hat gelobt, er wolle täglich die sieben Buß-psalmcn beten, hat aber zufällig kein Buch und weiß nur einenauswendig; muß er diesen nun siebenmal beten? Gar nicht,besonders wenn es ein großer ist. Daher behaupte ich, er ist zuNichts verbunden. So Sanchcz." ^')

12) „Jemand hat gelobt, nicht zu spielen, und sich einegewisse Strafe auferlegt im Begehungsfalle; muß er sich nunder Strafe unterziehen, wenn er mit oder ohne Bewußtsein desGelübdes, aber ohne an die Strafe zu denken, spielt? Antwort:Nein, weil er aus natürlicher Vergessenheit sündigt " ^)

13) Emanuel Sa lehrt: Es ist keine Todsünde, wennman schwört, etwas nicht thun zu wollen, was angemessener ist,gethan zu werden, noch wenn man falsch schwört in Betreff derWorte, während der Eid in Rücksicht auf die Intention desBefragenden wahr ist. Nach diesen Lehren kannst du vor Ge-

28) Niiseiitiau,!! I. c. Uu6. 5. r>. 5. ji. 166. 20 ) IHobar. 1>. I.

icx. 4. c. 7. ii. 54. 87. M) ibis. n. 59. p. 88. M) ibicl ii. 61-

82) i>,ia. ii. 65.