mit dem Eide gespielt hat. 2') So Sanchez." Damit wärenun vielen ehrlichen Leuten geholfen.
2) Escobar fragt: „Darf ich Jemand zu einem falschenEidschwure verleiten, den er aber aus Unwissenheit für einenwahren hält? Antwort: Azor sagt nein, weil ich einen Fre-vel auch bei einem Anderen verhüten muß. Aber Hurtadoerlaubt cs, weil es weder formell noch materiell böse sei."
3) „Darf ich ohne gerechte Ursache mit equivoquen Wortenschwören? Lessius sagt, es sei eine schwere Sünde; aberSanchez läugnet cs." Und er ist ein llootor xrsvis.
4) „Ich swge, ob falsche Eidschwüre, die achtlos aus böserGewohnheit gethan werden, schwere Sünden find? Antwort:Torres behauptet es; aber Andere läugnen es mit Wahrschein-lichkeit." »)
5) „Ich bekräftige ein Versprechen, welches ich nicht zu hal-ten gesonnen bin, mit einem Eide; muß ich es nun halten?Antwort: Lessius sagt ja, Andere läugnen es." ") Also kannich cs machen,.wie ich cs will, weil für Beides lloetores xiavesstehen.
6) „Verpflichtet ein Eid, die Statuten einer Stadt odereines Collegiums zu halten, unter schwerer Sünde? Antwort:Wenn sie im Gebrauch sind, wohl; nicht aber, wenn sie durchden entgegengesetzten Gebrauch außer Gang gebracht sind." Nun,daran kann ich ja mithelfcn.
7) „Busen bäum sagt: Es ist gewiß, daß man nicht schwersündigt, wenn man von demjenigen, wozu man sich eidlich ver-pflichtet hat, auch etwas nicht hält; z. B. Jemand hat geschwo-ren, er wolle keinen Wein trinken, so sündigt er nicht schwer,wenn er Etwas trinkt. Das Etwas erklärt Escobar fürweniger als einen Trunk und der richtet sich wieder nachdem Durste oder nach der Beschaffenheit des Magens. Ebenso,fährt Buscnbaum fort, werden auch diejenigen entschuldigt,welche schwören, die Statuten eines Capitels, Collegiums, einerUniversität zu halten, wenn sie irgend ein kleines Statut über-treten."
21) 1.. III. 'Niact. II. c>L II. peu^ccplo Uticalogi. cluli. 4.,
n. 5. 22) I c. 7. u. 31. p. 73. ») iliiN. n. 85 p. 74. 21) u,
36. -5) Z7. -o) n. 4z. p. 75 2?) p. igr.