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man seine Aeltern ehrt, ohne sie zu lieben. Denn cs wird janicht der Zweck, oder die Art und Weise, wie man das Geboterfüllen soll, vorgeschriebe». So der heilige Thomas." ') Bu-senbaum ist aber ein llootor Kravis, also ist seine Meinung pro-babel und in praxi luta.
Also hat die Casuistik der Erfüllung der göttlichen Geboteihre schönste, einzig wcrthvolle und eines Menschen würdige,zum Heile nothwendige Seite, nämlich das Motiv der Liebe ge-nommen. Demnach reicht es hin, dieselben zu erfüllen, um denStrafen der Hölle zu entgehen, oder sogar um zeitliche Vortheilezu erringen, oder Nachlhcile, die mit der Nichterfüllung als na-türliche Folge derselben verbunden sind, zu vermeiden.
Za, der Jesuit geht noch weiter; man kann nach ihm einGebot erfüllen, wenn man dadurch auch eine sündliche Hand-lung zum Zwecke hat und sie vollbringt. „Wenn Jemand, sagter, einer Messe beiwohnt aus eitler Ruhmgierde (z. B. um sichsehen zu lassen) oder auch um während derselben einen Diebstahlzu begehen, so kann er nichts desto weniger das Gebot erfüllen,auch durch eine durch die Umstände sündige Handlung, weil erdie Wesenheit des Gebotes erfüllt u. s. w. So Sanchez,Laymann, Lugo." -) Auf ähnliche Weise erfüllt man einGott geleistetes Gelübde, einen Eidschwur, eine aufcrlcgte Buße,wiewohl die Handlung selbst, wodurch sie erfüllt worden, Sündeist." Wer also z. B. eine Wallfahrt nach einem heiligen Ortegelobt hat und daselbst und auf dem Wege dahin stiehlt, mordet,hurt, der hat dessenungeachtet seinem Gelübde genug gcthan. Aufdie Gesinnung — und die ist doch bei allen Handlungen dieHauptsache — kommt cs gar nicht an.
In Folge dieser sauberen Grundsätze sagt Busenbaum:Zur Erfüllung eines Gebotes sei die Absicht, demselben genugzu thun, gar nicht erforderlich; die nackte Handlung genüge.Nach Sanchez, Vasqucz *). Ja, er behauptet sogar, dasGebot würde doch erfüllt, wenn man auch bei der vorgeschriebe-nen Handlung geradezu die Absicht habe, es nicht zu erfüllen. °)
I) Uusendauni meilulla llreol. moral, üclid 4to. ülouaster. 1654.Duodezformat, p. 33. 34. r) idicl p. 34. n. I. 3) 1513. n. II. 4) jbicl.rlub. 2. 5) ibiä. 35. clul>. III. satislacit praecepto, ^ui kacienr
vpus, erpresse iuteuclit, per illuä von raüskscere? kesp. Latislacit.