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«loelores xiaves et pH Lessius und Bcccanus wollen abervon diesen Ausnahmen Nichts wissen, und da ihre Meinungprobabel ist, weil sie «ioetore8 xraves sind, so ist sie auch inpraxi tut». Was würde man aber wohl in Rom zu der An-wendung derselben sagen?) In Betreff der Civilgcsetze bin ichder Meinung des Lessius und Beccanus."
23) „Sündigen Unterthancn, die ein gerechtes Gesetzgleich zu Anfänge seiner Verkündigung ohne gerechte Ursachenicht annehmcn? Antwort: Nein, weil ein Gesetz vor der An-nahme desselben durch das Volk keine verbindende Kraft hat;denn noch ist jene stillschweigende Bedingung nicht erfüllt, wor-unter es erlassen ward: „Wenn das Volk cs annehmcn wird."Ich weiß, daß die gewöhnliche Meinung, wovon der gelehrteDiana sehr scharfsinnig handelt, das Gcgentheil will. Aberich stimme dem Valencia bei, der die erste Ansicht ausgestellthat." ^2) Freilich hat Valencia die allgemeine Meinung unddie gesunde Vernunft gegen sich; aber ist er nicht ein. äootorxravis, der seine Meinung probabel und in prsxi lutsm macht?Und welche Sophisterei in der Ansicht! Der Einzelne soll nichteher verbunden sein, ein gerechtes Gesetz anzunchmen, bis erweiß, daß das Volk es angenommen hat. Bilden denn nichtalle Einzelne das Volk, und wie kann in absoluten monarchischenStaaten, wie doch zur Zeit jener Jesuiten die meisten waren,der Einzelne gewahr werden, ob das Volk ein Gesetz angenom-men hat? Fürwahr, eine solche sade Sophistik ist geeignet, diebesten Absichten der Fürsten und Obrigkeiten zu nichte zu ma-chen und alle gesetzliche Kraft zu verbannen.
24) „Können Unterthancn bei dem Gesetzgeber mit Bitt-schriften gegen ein Gesetz einkommen und cs einstweilen suspen-diren? Antwort: Vasquez läugnet es, da Appellation undBittstellcn nur gegen einen Richterspruch, nie aber gegen einGesetz stattsinden. Aber Salas behauptet es, weil bei demGesetzgeber eine so liebevolle Gesinnung vorausgesetzt wird, daß,wenn irgend ein gerechter Grund dem Gesetze entgegensicht, er
Li) üscotiür Irsct. I. llcger Lxam. I. c. 12. n. 91. p. 52. 53.Lr) ibiit. p. 53. u. 93-