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über Todsünden ist." Und nun der Grund? der ist sauber: weiler den Beichtenden zwingt, seine Sünden einem andern Beicht-vater zu entdecken, was doch eine schwere Last ist." „Wennnun dem Beichtvater die Meinung des Beichtenden falsch scheint?Antwort: So muß er sich derselben doch fügen, wenn äootore8Zraves sie für probabel halten." '8)
2V) „Darf man in der Todesstunde einer wahrscheinlichenMeinung folgen, mit Aufgcbung der sichereren? Sanchezsagtnein, wegen der Wichtigkeit des Momentes. Aber nach derMeinung Anderer glaube ich, daß es erlaubt sei, weil der Menschnicht weniger verpflichtet ist, im Leben nicht zu sündigen, alsin der Todesstunde, und es immer nothwenvig ist, ein passendesSeelenheilmittcl zu gebrauchen. Nun aber ist die Meinung einesSterbenden eine probable, also ist auch das Heilmittel angewen-det." Welch' eine verführerische Ruchlosigkeit!
21) „Obrigkeit und Unterthan haben eine entgegengesetzteMeinung; muß der Unterthan gehorchen? Salas sagt: ja;aber Palao sagt: Wenn der Unterthan sich auf eine probableMeinung stützt, daß das Gebot der Obrigkeit unerlaubt sei, oderdaß sie ihre Macht überschreite, so braucht er nicht zu gehorchen,weil es einem Jeden freisteht, einer wahrscheinlichen Meinungzu folgen." °°) Damit wäre ja dem Gewissen aller Rebellenflugs geholfen.
22) „Was soll man von der Annahme eines Gesetzes sagen?Antwort: Lessius und Beccanus sind der Meinung, es ge-höre dazu unerläßlich, daß es vom Volke, oder doch vom größ-ten Theile desselben angenommen werde, weil cs dem gütigenund liebevollen Sinne eines Papstes und der Fürsten angemes-sen scheint, ihre Gesetze ausgchen zu lassen mit der stillschwei-genden Bedingung, wenn sie von dem Volke angenommen wer-den, damit sie nicht allzusehr zur Last fallen. In Betreff derpäpstlichen Gesetze stimme ich mit Nasquez, daß sie nicht ab-hängig sind von der Annahme des Volkes, weil die Gewalt desPapstes nicht abhängig vom Volke ist, so daß seine Gesetze ihreGeltung erst durch die Beistimmung des Volkes erhalten. (Die
78) Lreodsr llxainell III. ». 37. 70) jdiä. p. 29. r>. 30. 80) ibirl.n. 31.
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