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keine kncchtliche Arbeit thun, sondern auch: Du sollst den Sab-bath heiligen, daß also eine Entheiligung des Sabbathsdurch eine schwere Sünde ein doppeltes Vergehen ist, daran hatder sophistische Jesuit nicht gedacht.
16) „Ist Jemand verpflichtet, in der Beichte zu sagen: obdie Sünde nach der letzten Beichte begangen ist? Antwort:Nein, wenn nicht ein Umstand hinzukommt, der die Kxooies kaotiändert, oder den Beichtenden in die nächste Gelegenheit zu sün-digen versetzt. Z. B. Jemand schämt sich irgend einer schwerenSünde, so kann er eine allgemeine Beichte ablegen und jeneSünde mit einmischen, ohne zu erklären, ob sie neu sei, oderzu der alten gehöre, weil dieses auf das Urtheil des Beichtva-ters keinen Einfluß hat."
17) „Jemand liest Messe in einer Todsünde und mit derExcommunication beladen; wie viel Sünden begeht er? Ant-wort: Nur eine. Vasquez." ^)
18) „Kann ein Arzt, der eine Menge Heilmittel hat, dasminder sichere ausgebcn und das sichere zurückbehalten, obwohler das elftere nicht für sicher hält? Antwort: Sanchez ver-neint es, weil die christliche Liebe cs verbietet. Azor aber be-hauptet, in Ermangelung eines sicheren Medikamentes kann derArzt einem Kranken, an dessen Aufkommen man noch nicht ver-zweifelt, ohne Sünde ein probables Medicament geben, wenner auch die wahrscheinlichere Meinung hat, daß es schadenwerde; weil, was aus einem wahrscheinlichen Grunde gcthanwird, nicht getadelt werden kann." ") Und Azor ist dochauch ein cloolor Kravis, also seine Meinung in praxi tuta.
10) „Ist der Beichtvater verbunden, sich der probablenMeinung des Beichtenden zu fügen mit Aufgebung seiner eige-nen probableren Meinung? Antwort: Allerdings, weil derBeichtende ein Recht auf die Absolution hat, wenn er sich aufeine probable Meinung stützt. So Vasguez, der hinzufügt,daß ein conke88sriu8 non xroprins, der nach einer wahrschein-lichen Meinung die Absolution verweigert, nur läßlich sündige.Aber ich glaube, daß er eine Todsünde begehe, wenn die Beichte
76) Lscobar I. c. p. 19. v. 73. 76) ibiä. o. 88. p. 22. 77) ibjcl.
Lxswen III. o. 6- ». 25- p- 27. 28.