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12) „Enthalten unzüchtige Berührungen an einem heiligenOrte (z. B.'in der Kirche) eine besondere Bosheit, die man inder Beichte eröffnen muß? Antwort: Sanchez behauptet cs,weil schon das natürliche Gesetz schändliche Handlungen an hei-liger Stätte untersage, wegen der schuldigen Ehrfurcht gegeneine solche. Aber mir ist das Gegentheil wahrscheinlich und ichbin der Meinung, wenn auf die unzüchtige Berührung keineBefleckung gefolgt ist, brauche man den Umstand des Ortes nichtanzugeben. So Vasquez, der noch hinzufügt: heimliche Be-fleckung in der Kirche sei kein Sacrilcgium, weil die Pollutionnur dcßwcgen ein Sacrilcgium ist, weil sie die Kirche beflecke,was eine heimliche nicht thut. Ich stimme jedoch mit Suarez,der behauptet, es sei ein Sacrilcgium u. s. w." ") Wir undjeder, der noch einen Funken ehrbaren und heiligen Gefühleshat, erschaudern vor der entsetzlichen Ruchlosigkeit des ehrwürdi-gen Vater Vasquez, obwohl er ein üootor xraxis ist undseine Meinung Probabel und in praxi lutsni macht.
13) „Ein Geistlicher zu Schiffe findet das Beten der Ta-geszeiten beschwerlich und er wirft sein Brevier in's Meer;wie muß er beichten? Antwort: Es ist genug, daß er sich an-klagt, er habe das Brevier fortgeworfcn, oder, er habe dieTageszeiten versäumt." ^)
14) „Jemand hat gestohlen, um mit dem Gelde zu'huren;muß er Beides beichten? Allerdings; aber er kann Beides tren-nen und sagen: Ich habe gestohlen, und bald darauf: ich habedie Absicht gehabt zu huren." '^)
15) „Jemand hat eine schwere Sünde begangen an einemFesttage, in der heiligen Woche, an dem Tage, wo er das hei-lige Abendmahl empfangen hat; muß er diese Umstände in derBeichte aufdecken? Ich läugne cs mit Henriquez, weil dieseUmstände nur erschwerend sind- Aber eine Sünde an einemFesttage ist darum nicht größer, weil an einem solchen nur kör-perliche, knechtliche Arbeit verboten ist, nicht aber eine geistige,wofür man doch metaphorisch die Sünde hält." ") Daß dasgöttliche Gebot aber nicht nur sagt: Du sollst am Sabbathe
'1) I. c. !1. 60. 72) iliiil. ji, 17. II. 63. 7.^ II. 67. 74) kz-
colior I. c. ii. p. lg.
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