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lität darbietet. Der Grund davon ist, daß die Kanzeln errich-tet und die Graduirten dafür bezahlt sind, diese und keine andereAnsichten zu unterhalten. ^)
Ließ ist unsere Gesinnung über einen Gebrauch der pro-babeln Meinungen, die man so wie ihre Anwendung als eineapostolische Tradition betrachten muß, weit mehr,, als die diesemGebrauche entgegengesetzte Ansicht....
Seit dem Wiegenaltcr der Kirche hat jeder der heiligenVäter diejenige Meinung immer befolgt, welche der Freiheit ammeisten entsprach; jeder Gläubige hat folgende Grundsätze aner-kannt: Einer, der klug handelt, sündigt nicht; Niemand ist ge-zwungen zu dem, was noch klüger sein mag; unüberwindlicheUnwissenheit entschuldigt; das Allersicherste ist oft unmöglich;das Wahrscheinlichste läßt sich nicht immer genau bestimmen;bei ungewissen Dingen, wo cs ein Für und ein Gegen giebt,kann man kaum darüber völlig in's Reine kommen, weil nurhöchst selten die höchste Wahrscheinlichkeit wirklich notorisch ist;und so giebt cs noch unendlich viele Gründe, durch welche wirnachgewicsen haben, daß es erlaubt ist, der auch minder wahr-scheinlichen und dcßhalb auch minder propabeln Meinung, dieaber die Freiheit begünstigt, zu folgen. Dieß ist unsere Ansicht,oder vielmehr es ist eine apostolische Ueberlicferung.
Alles, was nicht ganz zuverlässig unerlaubt ist, ist gewißerlaubt; denn man hat doch wahrlich einem zweifelhaften oderunbestimmten und ungewissen Gesetz nicht zu gehorchen, dessenVorhandensein bloß wahrscheinlich ist; und Alles, was nachdemGesetze der Klugheit gestattet ist, selbst wenn man noch klügerhandeln würde, wenn man es nicht gestattete, ist zuverlässig er-laubt, weil Niemand gezwungen ist, gerade das Klügste zuthun.
Theologisches Urtheil. Band 2. visp. 12. 8cct. 4. §. 2. n. 182.27) Ebend. Oisp. 13. 8oct. 4. §. 1. n. 117. 58) Ebcnd. Oisp. 13. 8ect. 4.Gerade dieselben Lehren tragen vor: Fegeli (guaest. pract. cle officioConkess. p. 3. c. 6- cpi. 11. n. 70); Carpani (No opin. probad.);Stotz (tribnnae poonit. O. I. >^n. 3. art. 3. n. 112 ff.); Lacroir (Mo-raltheologie. Bd» 1. §» 7 ff.); Muzska (Oe sctibus bumanis. O. I.p. 386 ff.); Reuter (Praktische Anweisung für jüngere Beichtväter. Th. 3.Kap. 3. Nr. 233.); Trachala (Oavacrum conscioritiae. Mt. 2. car. 6.)Die Meinungen dieser einzeln anzusühren, würde zu weit sein.