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wohl noch richtiger sein möchte, und der Beichtiger muß gegenseine eigene Ansicht sogar mit derjenigen des Beichtenden sichvereinigen, vorausgesetzt nämlich, daß diese letztere vor Gott ent-schuldigt. ")
2) Franz von Toledo. Noch ist eine dritte Bemerkungzu machen, wenn die Meinungen über einen Gegenstand getheiltsind; denn nicht sehr selten behaupten die Einen, ein Vertragsei erlaubt, während die Andern das Gegcnthcil finden. Wennzufälliger Weise also ein Beichtiger der Ansicht derjenigen zugethanist, welche glauben, eine Sache sei unerlaubt, die der Beichtendeals erlaubt betrachtet, so kann der letztere den Beichtiger nö'thi-gen, ihn zu absolviren, während er sich auf die Meinung desBeichtenden stützt; und der Beichtiger muß so handeln, wenndie beiderseitigen Meinungen sich mit Gründen der Vernunftvertheidigen lassen; im andern Fall jedoch kann er dieß nichtthun: und der Fall tritt wirklich in vielfachen Formen und beimancherlei Verhältnissen ein, worüber die Meinungen getheiltsind, daß nämlich der Beichtiger für sich mit Gewissensüberzeu-gung der einen oder der andern Meinung folgen kann, ungeach-tet es eine geben mag, welche ihm, nach seiner Art zu denken,als die allein wahrhafte erscheint.
3) Johann von Salas. Es ist eine in der Wahrheitbegründete Meinung, daß man nicht allein dem der Neigungam meisten entsprechenden Gefühl, wenn es schon das wenigerrichtige ist, folgen darf, sondern daß man sogar die am wenig-sten richtige Weise wählen kann, wenn die Neigung zwischenbeiden gleich getheilt ist. ")
Cs ist wahr, wie es Angelus ... denkt, daß jeder ordent-liche oder besonders ernannte Beichtiger gegen sein eigenes Ge-fühl dem Beichtenden die Absolution ertheilen kann, wenn ervon dessen nicht verwerflicher Meinung sich überzeugt hat, un-geachtet diese die minder richtige ist, sie mag auch dem andernTheile entsprechen oder nicht.
W) Summe der moral. Theol. Buch 14 von d. Unregelmäß. 3. Nr. 3.2v) Anweisungen für die Priester. 3. B. 20. Cap. 21 ) Abhandlung 8.einzige Disp. 5. Abth. Nr. 5t. 22 ) Ebend. 9. Abth. Nr. 82.