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Die Moral und Politik der Jesuiten nach den Schriften der vorzüglichsten theologischen Autoren dieses Ordens
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Ueber die Frage aber, ob ein abgeordneter Beichtiger, nach-dem er die Beichte gehört, gegen seine eigene Ansicht den Beich-tenden absolviren dürfe, erklären sich mit Recht Sotus, Sayr,Perez und Vasquez bejahend. Sie scheinen übrigens in demvon einander abzuweichen, worüber sich Sotus mit allem Scheinder Wahrheit ausspricht, daß nämlich der Beichtiger hierzu gc-nöthigt ist, unter der Strafe einer Todsünde. In der Thatwäre cs, wie Sotus bemerkt, für den Beichtenden ein höchstpeinlicher Umstand, wenn er sich wieder ohne Absolution weg-geschickt und genöthigt sehen müßte, einem andern Priester auf'sNeue zu beichten, während man ihn gegen die eigene Ansichtvon der Sache mit aller Ruhe des Gewissens absolviren kann;ein Fall, der besonders hervortritt, wenn der Beichtende nichtleicht einen andern Priester finden könnte, welchem seine Mei-nung entsprechen möchte. Belasquez jedoch sagt, daß hierzuder Beichtiger nur im Fall einer erläßlichen Sünde genöthigtsein könne.... Ich, meines Thcils, glaube, daß man in die-sem Fall selbst die Absolution nicht einmal verschieben darf, we-nigstens auf keine zu entfernte Zeit, denn das hieße, dem Beich-tenden ohne Noth eine Last auflegen und ihn benachtheiligen.

Ihr werdet aber fragen, ob denn ein Beichtiger oder irgendJemand einem Beichtenden oder einer andern Person gegen seineUeberzeugung überhaupt nur einen Rath geben könne; z. B.wenn er glaubt, cs sei ein Ersatz zu leisten, kann er rathgeben,der Lehre anderer Doctoren zu folgen, welche erklären, daß hier-zu keine Verbindlichkeit vorliege? Ich antworte, daß man dießallerdings kann,. .. denn für seine Person kann man den Leh-ren eines Andern folgen; man kann also auch ebenso Andernhierzu den Rath geben. Doch ist cs immer besser, wenn mananrathet, sich an die Meinung zu halten, welcher man sonst ge-wöhnlich folgt, besonders, so man seinen Rath schriftlich mittheilt;denn da wäre man der Gefahr ausgesctzt, mit sich selbst in Wi-derspruch zu gerathen; manchmal ist es auch sehr gut, wennman den Anfragenden geradezu zu einem andern Lehrer weist,von dessen der anfragenden Person günstiger Ansicht man vorausschon Kenntniß hat, vorausgesetzt übrigens, daß die Ansicht richtig

2Z) Abhandlung 8. einzige Dißp. 9. Abth. Nr. 83.