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immer noch e's weiter bringen; übereilt ihnder Tod, che er seinen Zweck erreicht hat —min wohl, so ist er für diese Welt der Erscheinnungen seiner Pflichten entbunden und seinernster Wille wird ihm für Erfüllung ange-rechnet. Gilt folgende Regel für alle Men-schen, so gilt sie ganz besonders für den Ge-lehrten: der Gelehrte vergesse, was er gcthanhat, sobald es gethan ist, und denke stets nurauf das, was er noch zu thun hat' Der istnoch nicht weit gekommen, für den sich sein Feldnicht bei jedem Schritte, den er in demselbenthnt, erweitert.
Der Gelehrte ist ganz vorzüglich für dieGesellschaft bestimmt: er ist, insofern er Ge-lehrter ist, mehr als irgend ein Stand, ganzeigentlich nur durch die Gesellschaft und fürdie Gesellschaft da; er hat demnach ganz beson-ders die Pflicht, die gesellschaftlichen Talente,Empsängl ich keit und M itth eil u n g 6-fertigkeit, vorzüglich und in dem höchst-möglichen Grade in sich auszubilden. Die Em?pfänglichkcit sollte in ihm, wenn er auf dieF 4 gehörige