Vom Lichte. z^z
kann, daß alle von andern Pimclen kommen-den Strafen abgehalten würden.
§- 394-
Würde aber die Oeffnung L etwas größergemacht, ein erhobenes Glas hineingeseßt, unddie Entfernung der Wand von der Linse nach derBrennweite derselben eingerichtet, so würde dieWand die Bilder auffangen, welche das erhobeneGlas von den äußern Gegenstanden verkehrt dar-stellt (H. -i54), und so würde man in diesem fin-ster» Zimmer (camera oblcura) deutlichere Bil-der sehen als vorhin, obgleich noch eine gewisseIlndeutlichkeit übrig bleibt, die von der Abwei-chung wegen der Gestalt und wegen der Farbenherrührt (§§. 352, 172). Durch einen an trag-baren sogenannten finstern Zimmern angebrachtenebnen Spiegel kann man das Bild auch auf eineandere Stelle werfen und das finstere Zimmersolchergestalt bequemer zum Abzeichnen der davor-liegenden Dinge gebrauchen.
Die Fernröhre.
§. 395.
Fernröhre (telelcoss») nennt man Werk-zeuge , durch welche man entfernte Gegenständedeutlich und unter einem größern Sehewinkel,als mit dem bloßen Auge sehen kann. Die er-sten Fernröhre sollen von einem Brillenmacher,
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