Einleitung in die Naturlehre. s§. 7-
Und wenn Jemand von einer gemissen Na-eurbegebenheit zeigt, daß sie so, und nicht an-ders, nach einem oder mehrere» richtig erkann-ten Naturgesetzen erfolgen müsse, so erklärt erdiese Naturbegebenheit. Hierbei? muß man sichfreylich immer zuletzt auf gewisse Naturgesetzeberufen, von denen man weiter keinen Grundangeben, oder die man nicht weiter erklärenkann; und man kann und muß mit dieser Artvon Erklärung in der Nakurlehre zufrieden seyn,weil eine letzte Ursache der Narurbegebenheit an-zugeben Niemand vermögend ist.
§. 8.
Bisweilen weiß man aber nicht mit Ge-wißheit die Naturgesetze anzugeben, nach wel-chen sich gewisse Naturbegebenheiten richten.Man nimmr alsdann an, sie geschehen auf dieseoder jene Weise; das heißt, man macht eineHypothese. Wenn eine Hypothese an sich nichtswidersprechendes, noch etwas, das gegen aus-gemachte Wahrheiten, oder gegen völlig erwie-sene Naturgesetze streitet, enthält, und dabeyzur völligen und ungezwungenen Erklärung derNaturbegebenheit dient, so ist es wahrscheinlich,doch noch nicht ganz gewiß, daß man in ihrden richtigen Weg, die Natur zu erklären, ge-troffen habe. Diese Wahrscheinlichkeit kannauch selbst ausnehmend stark werden, wenn die
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