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August werde» bei Heilerin Wetter bei Tage die Fenster geöffnet, bei Nacht aber verschlossenund es findet dann keine Heizung statt. Bei Nebel und Regenwetter aber und wenn das Ther-mometer unter 15° R. steht, soll die Zimmer-Temperatur durch Heizung auf 18 bis 20° R. ge-bracht werden. In den 8 übrigen Monaten des Jahres soll dieselbe Temperatur durch Heizunghervorgebracht werden; nur bei strenger Kälte kann fie, unter einer von dem Direktor bei derHandelskammer eingeholten Autorisation, einige Grad unter 20 Grad gehalten werden. Aufden Stand des Barometers oder Hygrometers wird nicht geachtet. Die Seide verbleibt zu al-len Zeiten 21 Stunden in der Anstrocknung. Wenn nach Beendigung der Condition die Seideohne Heizung mehr als 3 pCt. und bei Heizung mehr als 3i pCt. verloren hat, so wird sieauf Kosten des Verkäufers zum zweiten Male couditionirt. Wird der vorbemerkte Verlust nichterreicht, so wird die Seide in ein anderes wohlverschlossenes Zimmer, das ohne Luftloch undohne Feuerung ist, gebracht und in Strängen 21 Stunden lang aufgehängt. Ergiebt sich, daßdas Gewicht der Seide sich gleich geblieben ist, oder zugenommen hat, so wird fie als genugsamgetrocknet erachtet; wenn aber das Gewicht sich vermindert hat, so wird sie zum zweiten Malecouditionirt. Den Eigenthümern der Seide ist es gestattet, dieselbe in der Condition oder imDepotzimmer in Augenschein zu nehmen. Unter 50 Pfund Seide Turiner Gewicht darf nichtzur Condition geschickt werden. Die Gebühren betragen für je 200 Pfund Seide 1 Francs50 Cents. (100 Pfd. preuß. — 22ß Sgr.). Wird wegen zu großen Verlustes bei der ersten Ans-trocknung eine zweite Trocknung nothwendig, so müssen diese Gebühren doppelt bezahlt werden.Die Seide wird von dem Eigenthümer frei zur Condition geliefert. Für die Zurücklieferuugwird an die Untcrbeamten gezahlt:
für Ballen von 50 bis 75 Pfund — 25 Centimes» » » 75 » 150 » — 10 »» » » 150 »210 » ---- 50 »
Der Director hat über die Ergebnisse und das Einkommen der Anstalt Buch und Rechnungzu führen. Er hat im Gebäude eine Amtswohnung, freie Feuerung und Licht und ein Jahrge-halt von etwa 3000 Frcs. Die übrigen Angestellten haben ein Einkommen von 800 bis 1000Frcs. Der Handelskammer ist die Leitung und Beaufsichtigung der Condition anvertraut.
In Lyon wurden durch ein Kaiserliches Decrct vom 13. April 1805 die damals schon seiteiner Reihe von Jahren bestehenden Privat-Conditionen aufgehoben und dagegen eine einzigeöffentliche Condition organifirt und unter die Aufficht des Staats gestellt. Denjenigen Inha-bern von Privat-Conditionen, die bei der öffentlichen Condition keine Anstellung fanden, wurdeeine Entschädigungs-Summc von 0000 Frcs. zuerkannt. Das Conditionircn der Seide geschiehthier im Wesentlichen wie in Turin. Es wird aber die Seide in Lyon nicht aufgehängt, son-dern in Schränken mit Fächern, deren Boden und Wände aus Drahtgittern bestehen, in ein-facher Lage ausgebreitet, wobei die fest zugedrehten Stränge losgewickelt werden. Die Tempe-ratur ist zu verschiedenen Zeiten verschieden bestimmt worden. In dem angeführten Decretwurde festgesetzt, daß dieselbe bei einem Barometerstande von 27 bis 28 Zoll zwischen 16 und17° R., bei einem Barometerstande von 27 Zoll auf 18 Grad, bei einem Barometerstände zwi-schen 26 und 27 Zoll zwischen 10 und 2V Grad solle erhalten werden. Man setzte wahrschein-