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Friedrichs des Grossen Gedanken über Staat, Kirche, Fürsten und Volk
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19
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uberlegen, bevor sie aus leichtfertigen und kleinlichenUrsachen dieselben dem Fürchterlichsten, was es fürdie Menschheit giebt, aussetzten.

Ebd. S. 1«1.

Wir bemerken ferner, indem wir das Verfahrender weisesten Gesetzgeber untersuchen, daß die Gesetzeder Regierungssorm und dem Geiste der Nation, welchesie erhalten soll, angepaßt werden müssen; daß diebesseren Gesetzgeber das öffentliche Wohl im Auge ge-habt haben, und daß überhaupt alle Gesetze, welchemit der natürlichen Billigkeit übereinstimmen, miteinigen Ausnahmen die besseren sind.

Ebd. S. 187.

Ehieane sieht man in der Regel nur bei Beer-bungen und Contracten, und aus diesem Grunde soll-ten die Gesetze, welche diese Gegenstände betreffen,mit der größten Deutlichkeit abgefaßt scyn; wennman sich darauf einläßt, über Terminologien zu han-deln und darüber geistreiche, unnütze Werke schreibt,verdienen da nicht die Ausdrücke des Gesetzes weit mehreine gewissenhaste Abwägung?

Ebd. S. 202.

Es giebt nock) einen Punkt, den man aus derDunkelheit der Gesetze erklären muß, nämlich dasrechtliche Verfahren und die Anzahl Instanzen, welche