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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
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1) Gänzliche Freiheit des Verkehrs zwischensämmtlichcn Bundesstaaten.

So wie die im Innern Deutschlands bestehenden Beschrän-kungen das größere Uebel, verderblicher als der Mangel anSchutz gegen Außen und der Einfluß der fremden Prohibjtivge-sctze sind, so ist auch die Aufhebung aller Ein - Aus - undDurchfuhrverbote und aller eigentlichen Zolle das erste unddringendste Bedürfnis-,

Von den Rücksichten, die auf die Finanzverfassungen derStaaten dabei zu nehmen sind, wird unten gesprochen werden.

Die Schwierigkeit, welche die Verbindung mehrerer Bun-desstaaten mit Landern, die nicht zum Bunde gehören, darbie-tet, wird wahrscheinlich nicht so schwer zu heben seyn.

Wo die Handclsverhällnisse einzelne deutsche Provinzenenger an die auslandische Besitzung eines Bundesstaates knü-pfen, kann diese Provinz von dem gemeinschaftlichen freienMarkt ausgeschieden werden. In Ansehung solcher Provinzen,so wie auch der auswärtigen Besitzungen von Bundesgliedernsind Handelsverträge, welche die größtmögliche gegenseitige Frei-heit festsetzen, ein schickliches VrrciniguNgsmittcl.

Ueberhaupt wird man am leichtesten zu einem Resultatgelangen, wenn man nicht nur zur Vereinigung, sondern auchzum Wiedcrauslritte, jedoch nur nach Ablauf gewisser Zeit, je-dem Bundesstaat ganzliche Freiheit gestattet. Der allgemeinegegenseitige Nutzen soll allein das Band knüpfen und befestigen.

Man ist um so eher zur Vereinigung geneigt, wenn derSchritt nicht unwiderruflich für immer gelhan wird. Hat aberder Zustand der wechselseitigen Freiheit nur einige Jahre ge-dauert, so ist an eine Trennung gewiß nimmermehr zu denken,da mittlerweile auf dem vereinigten freien Markte Deutschlands