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Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem ... Zollverein
Entstehung
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I.

Frühere Versuche zur Erleichterung des Handelsverkehrsmit andern deutschen Ländern.

1.

Die mannigfaltigen Nachtheile, welche mit dem Bestehender Mauthbarrieren zwischen den einzelnen deutschen Staatenverbunden sind, wurden bekanntlich schon bei der Abfassung derBundcsacte einer ernsten Betrachtung würdig erachtet.

Der Art. 19. dieser Urkunde setzte der Bundesversamm-lung eine Aufgabe, welche zu losen, sie sowohl in der Naturdes Gegenstandes, als in der Art ihrer Wirksamkeit fast unbe-siegbare Hindernisse finden mußte, in so fern nicht die einfacheFrage: soll ein gemeinsamer deutscher Mautbverein bestehen?gleich vornen herein eine bejahende Antwort erhielt, und mansodann nur einige wenige Grundbestimmungen als Gegenstandihrer Berathungen bezeichnete, alles übrige der besondern Ver-handlung durch sachkundige Bevollmächtigte und der Bestimmungdurch die Mehrheit überlassend.

Von Verhandlungen über einzelne allgemeine Maßre-geln zur Erleichterung des Verkehrs durfte man einen glücklichenErfolg nicht erwarten. Daß solche allgemeine Anordnungennicht durch Stimmenmehrheit getroffen werden können, sondernals ein Gegenstand freier Vereinbarung zu betrachten seyen,kann nach den klaren Bestimmungen der Bundesgesetze nichtbezweifelt werden. Nun sind aber, wie jeder, der das Getriebedes Handels und der Production kennt, gerne zugeben wird,die Verhaltnisse in diesem Gebiete von der Art, daß sich keineeinzelne Frage denken laßt, wobei die Interessen der einzelnenLänder nicht mannigfaltig verschieden waren, und daß dahereine allgemeine Entscheidung über solche Einzelheiten leicht demEinen nur Vortheile gewahren, dem Andern dagegen nur Opfer