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hat, durch eine neue Organisation der menschlichen Leidenschaften ihre Aus-artung zu verhüten. Die Saint-Simonisten hatten freilich weit höhere Be-griffe von der Unendlichkeit des menschlichen Gemüthes, als daß sie sich anseinen geregelten und nnmerirten Schematismus der Leidenschaften, wie wirihn bei Fonriör finde», eingelassen hätten. Jedoch auch sie hielten das Ver-brechen nicht blos für ein Resultat gesellschaftlicher Mißstände, sondern aucheiner fehlerhaften Erziehung, und von den besser geleiteten, wohlerzogenenerwarteten sie eine vollständige Regeneration, das Weltreich der Liebe, wo alleTraditionen der Sünde in Vergessenheit gerathen und die Idee eines Straf-rechts als eine Blasphemie erscheinen würde.
Minder schwärmerische und sogar sehr practischc Naturen haben sich eben-falls für diePräventionstheoric entschieden, insofern sicvonderVolkscrziehungdie Abnahme der Verbrechen erwarteten. Sie haben noch ganz besonderestaatsökonomische Vorschläge gemacht, die dahin zielen, den Verbrecher vor sei-nen eigenen bösen Anfechtungen zu schützen, in derselben Weise wie die Gesell-schaft vor der Unthat selbst hinreichend bewahrt wird. Hier stehen wir aufdem positiven Boden der Präventionslehre. Der Staat wird hier gleichsameine große Polizeianstalt, im edelsten und würdigsten Sinne, wo dem bösenGelüste jeder Antrieb entzogen wird, wo man nicht durch Ausstellungen vonLeckerbissen und Putzwaaren einen armen Schlucker zum Diebstahl und diearme Gefallsucht zur Prostitution reizt, wo keine diebischen Emporkömmlinge,keine Robert-Macaires der hohe» Finanz, keine Menschcnfleischhändler, keineglücklichen Halunken ihren unverschämten Luxus öffentlich zur Schau gebendürfen, kurz wo das dcmoralisirende böse Beispiel unterdrückt wird. Kommentrotz aller Vorkchrungsmaßrcgeln dennoch Verbrechen zum Vorschein, so suchtman die Verbrecher unschädlich zu machen; und sie werden entweder eingesperrtoder, wenn sie der Ruhe der Gesellschaft gar zu gefährlich sind, ein Bischenhingerichtet. Die Regierung, als Mandatarin der Gesellschaft, verhängt hierkeine Pein als Strafe, sondern als Nothwehr, und der höhere oder geringereGrad dieser Pein wird nur von dem Grade des Bedürfnisses der socialenSelbstvertheidigung bestimmt. Nur von diesem Gesichtspunkte aus, sind wirfür die Todesstrafe, oder vielmehr für die Tödtung großer Bösewichte?, welchedie Polizei aus dem Wege schaffen muß, wie sie tolle Hunde tobt schlägt.
Wenn man aufmerksam das Lxposs ckesinotiks liest, womit der französischeMinister des Innern seinen Gesetzentwurf in Betreff der Gcfänguißreformeinleitete, so ist es augenscheinlich, wie hier die zuletzt bezeichnete Ansicht denGrundgedanken bildet, und wie das sogenannte Ncprcssiv-Priiicip der Fran-zosen im Grunde nur die Praxis unserer Präventivthcorie ist.
Im Princip sind also unsere Ansichten ganz übereinstimmend mit denen derfranzösischen Regierung. Aber unsere Gefühle sträuben sich gegen die Mit-