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6 (1855) Vermischte Schriften : zweite Abtheilung
Entstehung
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aus physischem Zwang, denn der Schwätzer war Examinator meiner Facultät,und ich wollte damals Doctor Juris werden.

Die dritte große Strafthcorie ist die, wobei die moralische Verbesserung desVerbrechers in Betracht kommt. Die wahre Hcimath dieser Theorie ist China,wo alle Autorität von der väterlichen Gewalt abgeleitet wird. Jeder Verbre-cher ist dort ein ungezogenes Kind, das der Vater zu bessern sucht, und zwardurch den Bambus. Diese patriarchalische, gemiithliche Ansicht hat in neuererZeit ganz besonders in Preußen ihre Verehrer gesunden, die sie auch in dieGesetzgebung einzuführen suchten. Bei solcher chinesischen Bambustheoriedrängt sich uns zunächst das Bedenken auf, daß alle Verbesserung nichts helfendürfte, wenn nicht vorher die Verbcsscrer gebessert würden. In China scheintdas Staatsoberhaupt dergleichen Einrede dunkel zu fühlen, und wenn imReiche der Mitte irgend ein ungeheures Verbrechen begangen wird, legt sich derKaiser, der Himmelssohn, selber eine harte Buße auf, wähnend, daß er selberdurch irgend eine Sünde ein solches Landcsunglück verschuldet haben müsse.Wir würden es mit großem Vergnügen sehen, wenn unser heimischer Pietis-mus auf solche fromme Jrrthümcr gcrathe, und sich zum Heil des Staatesweidlich kasteien wollte. In China gehört es zur Conscgucnz der patriarcha-lischen Ansicht, daß cS neben den Bestrafungen auch gesetzliche Belohnungengibt, daß man für gute Handlungen irgend einen Ehrcnkopf mit oder ohneSchleife bekömmt, wie man für schlechte Handlungen die gehörige TrachtSchläge empfängt, so daß, um mich philosophisch auszudrücken, der Bambusdie Belohnung des Lasters und der Orden die Strafe der Tugend ist. DiePartisane der körperlichen Züchtigung haben jüngst in den Rhcinprovinzcneinen Widerstand gefunden, der aus einer Empfindungsweise hervorgegangen,die nicht sehr original ist und leider als ein Uebcrblcibscl der französischen Fremd-herrschaft betrachtet werden dürfte.

Wir haben noch eine vierte große Strafthcorie, die wir kaum noch eine solchenennen können, da der BegriffStrafe" hier ganz verschwindet. Man nenntsie die Präventionsthcorie, weil hier die Verhütung der Verbrechen das leitendePrincip ist. Die eifrigsten Vertreter dieser Ansicht sind zunächst die Radika-len aller socialistischen Schulen. Als der Entschiedenste muß hier der Eng-länder Owen genannt werden, der kein Recht der Bestrafung anerkennt, solange die Ursache der Verbrechen, die socialen Ucbcl, nicht fortgeräumt worden.So denken auch die Communisten, die materialistischen eben so wohl wie diespiritnalistischcn, welche letztem ihre Abneigung gegen das herkömmliche Cri-minalrccht, das sie das alttcstamcntalischc Nachcgcsetz nennen, durch evange-lische Texte beschönigen. Die Fouridristcn dürfen ebenfalls conscgnentcrwcisekein Strasrecht anerkennen, da nach ihrer Lehre die Verbrechen nur durch aus-geartete Leidenschaften entstehen und ihr Staat sich eben die Aufgabe gestellt