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6 (1855) Vermischte Schriften : zweite Abtheilung
Entstehung
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J»S Talionis. Selbst unser Hegel wußte nichts Besseres anzugeben, und ervermochte nur die rohe Anschauungsweise einigermaßen zu spiritualisiren, jabis zur Poesie zu erheben. Bei ihm ist die Strafe das Recht des Ver-brechers; nämlich indem dieser das Verbrechen begeht, gewinnt er ein unver-äußerliches Recht auf die adäquate Bestrafung; letztere ist gleichsam das ob-jcctive Verbrechen. Das Priucip der Sühne ist hier bei Hegel ganz dasselbewie bei MoscS, nur daß dieser den antiken Begriff der Fatalität in der Brusttrug, Hegel aber immer von dem modernen Begriff der Freiheit bewegt wird:sein Verbrecher ist ein freier Mensch, das Verbrechen selbst ist ein Net der Frei-heit, und es muß ihm dafür sein Recht geschehen. Hierüber nnr ein Wort.Wir sind dem altsaccrdotalcn Standpunkt entwachsen, und es widerstrebt unszu glauben, daß, wenn der Einzelne eine Unthat begangen, die Gesellschaft inCorpore gezwungen sei, dieselbe Unthat zu begehen, sie feierlich zu wiederholen.Für den modernen Standpunkt, wie wir ihn bei Hegel finden, ist jedoch unsersocialer Zustand noch zu niedrig; denn Hegel setzt immer eine absolute Frei-heit voraus, von der wir noch sehr entfernt sind und vielleicht noch eine guteWeile entfernt bleiben werden.

Unsere zweite große Strafthcoric ist die der Abschreckung. Diese ist wederreligiös, noch philosophisch, sie ist rein absurd. Hier wird einem Menschen,der ein Verbrechen beging, Pein angcthan, damit ei» dritter dadurch abgeschrecktwerde, ein ähnliches Verbrechen zu begehen. Es ist das höchste Unrecht, daßJemand leiden soll zum Heile eines Andern, und diese Theorie mahnte michimmer an die armen soutkrs-ckorilours, die ehemals niit den kleinen Prinzenerzogen wurden und jedesmal durchgepeitscht wurden, wenn ihr erlauchter Ca-mcrad irgend einen Fehler begangen. Diese nüchterne und frivole Abschrek-kungsthcorie borgt von der sacerdotalen Theorie gleichsam ihre Pompcs fu-ncbrcs, auch sie errichtet auf öffentlichem Markt ein Castrum doloris, um dieZuschauer anzulocken und zu verblüffen. Der Staat ist hier ein Charlatan,nur mit dem Unterschied, daß der gewöhnliche Charlatan dir versichert, er reißedie Zähne aus ohne Schmerzen zu verursachen, während jener im Gegcnthcildurch seine schauerlichen Apparate mit weit größer» Schmerzen droht, als viel-leicht der arme Patient wirklich zu ertragen hat. Diese blutige Charlatancriehat mich immer angewidert.

Soll ich hier die sogenannte Theorie vom physischen Zwang, die zu meinerZeit in Böttingen und in der umliegenden Gegend zum Vorschein gekommen,als eine besondere Theorie erwähnen? Nein, sie ist nichts als der alte Ab-schreckungssauertcig, neu umgcknctct. Ich habe mal einen ganzen Winterhindurch den Likurg Hannovers, den traurigen Hofrath Bauer, darüber schwä-tzen gehört, in seiner seichtesten Prosa. Diese Tortur erduldete ich ebenfalls