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5 (1855) Vermische Schriften : erste Abtheilung
Entstehung
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deln suchte. Ja, statt mit dem Unmöglichen zu ringen, statt die Abschaffungdes Eigenthums tollköpsig zu dccretircn, erstrebte Moses nur die Moralisationdesselben, er suchte das Eigenthum in Einklang zu bringen mit der Sittlich-keit, mit dem wahren Vcruunftrecht, und solches bewirkte er durch die Ein-führung des Jubeljahrs, wo jedes alisnirte Erbgut, welches bei einem acker-bauenden Volke immer Grundbesitz war, au den ursprünglichen Eigcnthllmcrzurückfiel, gleichviel in welcher Weise dasselbe veräußert worden. Diese In-stitution bildet den entschiedensten Gegensatz zu derVerjährung" bei denRömern, wo nach Ablauf einer gewissen Zeit der factische Besitzer eines Gutesvon dem legitimen Eigenthllmer nicht mehr zur Rückgabe gezwungen werdenkann, wenn letzterer nicht zu beweisen vermag, während jener Zeit eine solcheRestitution in gehöriger Form begehrt zu haben. Diese letzte Bedingniß ließder Chicane offnes Feld, zumal in einem Staate, wo Despotismus undJurisprudenz blühte und dem ungerechten Besitzer alle Mittel der Ab-schreckung, besonders dem Armen gegenüber, der die Strcitkosten nicht er-schwingen kann, zu Gebote stchn. Der Römer war zugleich Soldat undAdvocat, und das Fremdgut, das er mit dem Schwerte erbeutet, wußte erdurch Zungcndrescherei zu vertheidigen. Nur ein Volk von Räubern undCasuistcn konnte die Proscription, die Verjäbruug, erfinden und dieselbe con-sacriren in jenem abscheulichsten Buche, welches die Bibel des Teufels genanntwerden kann, im Codex des römischen Civilrcchts, der leider noch jetzt herr-schend ist.

Ich habe oben von der Verwandtschaft gesprochen, welche zwischen Judenund Germanen, die ich einstdie beiden Völker der Sittlichkeit" nannte,stattfindet, und in dieser Beziehung erwähne ich auch als eine» merkwürdigenZug den ethischen Unwillen, womit das alte deutsche Recht die Verjährungstigmatisirt; in dem Munde des niedcrsächsischen Bauers lebt noch heute dasrührend schöne Wort:Hundert Jahr Unrecht machen nicht ein Jahr Recht."Die mosaische Gesetzgebung protestirt noch entschiedener durch die Institutiondes Jubeljahrs. Moses wollte nicht das Eigenthum abschaffen, er wolltevielmehr, daß jeder dessen besäße, damit niemand durch Armuth ein Knechtmit knechtischer Gesinnung sei. Freiheit war immer des großen Emancipa-torS letzter Gedanke, und dieser athmet und flammt in allen seinen Gesetzen,die den Pauperismus betreffen. Die Sclaverei selbst haßte er über alleMaßen, schier ingrimmig, aber auch diese Unmenschlichkeit konnte er nicht ganzvernichten, sie wurzelte noch zu sehr im Leben jener Urzeit, und er mußte sichdarauf beschränken, das Schicksal der Sclaven gesetzlich zu mildern, den LoS-kauf zu erleichtern und die Dienstzeit zu beschränken. Wollte aber ein Sclavc,den das Gesetz endlich befreite, durchaus nicht das Haus des Herrn verlassen,so befahl Moses, daß der unverbesserliche servile Lump mit dem Ohr an den