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Waage;
Gewichte der Waagschalen q und q -j- x , die Langen der He-belarme L und L + y, so wird Gleichgewicht statt finden,wenn
(q + x)L = (L4-y)q, also y = x-^ist, d. h. der eine Hebelarm nuifs um eine gewisse Grcifse
länger seyn ,
welche mit dem Uebergewichte der einen Waag-
schale im geraden Verhältnisse ihres Hebelarmes und im umge-kehrten des Gewichtes der anderen Waagschale wächst. Wer-den dann die Waagschalen verwechselt, so wirkt auf den ei-nen Hebelarm ein Moment = q L, auf den andern aber= (q -J- x) (L-J-y)) und letzterer hat daher ein Uebergewicht= (L -f yjx -f q y. Werden dann in die Waagschalen ei-ner solchen unrichtigen, aber doch im Gleichgewichte befindli-chen Waage die Gewichte P und P' gelegt, so mufs fiir den
Zustand des Gleichgewichts P' = P =—■— seyn, d. h. das Ge—° L -J- y J
wicht auf der Waagschale des längeren Hebelarmes mufs indem nämlichen Verhältnisse kleiner seyn, als der Hebelarmlänger ist. Nach der Verwechselung dieser Gewichte würde
L 2
auf die eine Waagschale das Moment = P =—j—, auf die an—
G + y
dere aber = P (L -f- y) wirken, oder beide Gröfscn durch
L 2
L + y dividrrt giebt P —-—— und P: d. h. das Gleichgc-
( L +y)* °
wicht wird um so mehr gestört werden, je mehr ——--
( L + y)
von der Einheit abweicht oder je gräfser der Werth von yist. In polizeilicher Hinsicht kommt zunächst nur die Rich-tigkeit der Waage in Betrachtung, um das Publicum gegen Ue-bervortheilung zu sichern, und in dieser Beziehung genügt da-her die einfache Regel, dafs man die zu prüfende Waage mitwillkürlichen Gewichtstücken ins Gleichgewicht bringt und danndie Gewichte verwechselt. Bei werthvollen Gegenständen, z. B.bei Gold und Silber, pflegt dieses stets zu geschehen, um Käu-fer und Verkäufer von der Richtigkeit der Wägung zu über-zeugen.
Hierdurch würde sich die Unrichtigkeit der Waage her-aussteilen; es ergiebt sich daraus aber leicht, wie man die Gröfsedes Fehlers einer Waage äuffinden und bei der Voraussetzung