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An Bcckcr').
1.
Götlingcn, den 2ssten März 1781.
^hr vortreffliches und sehr interessantes Leben von Waser, meinwerthcster Freund, habe ich mit großem Vergnügen gelesen, undes soll ohne Aufschub in das 2te Stück ") von diesem Jahreingerückt werden, denn in dem ersten, das fast völlig abge-druckt ist, waren die Plätze, zumal die ersten, alle besetzt, undein solcher Aufsatz verdient den ersten. Die Stellen, welcheSchlözern betreffen, will ich heraus schreiben und ihm zuschicken,allein mit einer solchen Einleitung, daß er die Einrückunz wohlzulassen muß, allein befragen muß ich ihn aus collegialischerFreundschaft, auch ihm allenfalls erlauben, etwas dagegen zusagen, wenn er etwas hat.
Über die Verfügung im Hießgen Lande, dem Kindermordvorzubeugen, ist mir wenig oder gar Nichts bekannt, und ebenso von dem in England. Kirchenbußen gibt es hier nicht, undnoch weniger in England. Auch ist der Kindermord hier inunserer Gegend und in Middleser sehr selten. Ich bekommeschon seit Jahr und Tag die Prials st tlro olck Lailev zugeschickt,ich kann mich aber keines einzigen Kindermords erinnern. Frei-
"1 Gottlieb Wilhelm Becker, geb. 1753 in Calcmberg im Schön-burgschen, gestorben zu, Dresden 1813 als königl. sächs. Hofrath undAnlikeninspcctor.
Diese beiden Briefe sind schon in dem Leipziger literarischen Con-versationsblatt vom Jahre 1822 mitgctheilt.
"> Des gdttingischcn Magazins. S. daselbst: „Uber Masern undseinen Proceß. An Herrn Canonicus Gleim."