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gewissen Zu- und Umständen unentbehrliches Ge-richt bleibt, z. B. bei Katzenjammer, Magenüber-ladung n. s. w. Sie sind nicht in systematischeGänge nach den Dogmen und Lehren der Küchen-theolozie geordnet.
Leicht hätte ich unter der Rubrik: »Fasten-speisen" die Ccnsur und päpstliche Bullen, unter»Rührei" gewisse Gesetzgebungen, unter »Brü-hen" die Vorträge mancher Provinzial-Stände-Versammlungen, unter »Schanmgcrichte undAufläufe" die Reden mancher Landtage, unter„Gelees und Sülzen" gewisse Petitionen,unter »Gefrornes" die römischenAllokutionen,unter „Eingemachtes" die Rechtspflege, unter»Ragouts" gewisse Urthcile, unter „blinde
Fische" die —, unter »Krebse« die
Machinationen der Reaktion bringen können.
Ich hätte unter "Hülsenfrüchte" dieschwerverdaulichen Gerichte der Steuern, Lastenund Abgaben, unter „Iloouks a 1a