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man die Zahl der Ahnen, nicht ihre Vortrefflich-keit bewies. Es war eine Art Gebnrtspapiergeldund gab den Adeligen unter Ludwig XV. undLudwig XVI. ihren sanctionirten Werth, undclassificirte sie nach verschiedenen Graden desAnsehens, in derselben Weise, wie das heutigeHandelspapiergeld den Industriellen unter LudwigPhilipp ihre Geltung gibt und ihren Rang be-stimmt.
Die Beurtheilung der Würde und die Ab-messung des Grades, wozu die papiernen Ur-kunden berechtigen, übernimmt hier die Handcls-börse, und zeigt dabei dieselbe Gewissenhaftigkeit,womit einst der geschworene Heraldiker im vorigenJahrhundert die Diplome untersuchte, womit derAdelige seine Vorzüglichkeit documentirte. DieseGeldaristokraten, obgleich sie wie die ehemaligenGeburtSaristolraten eine Hierarchie bilden, woimmer Einer sich besser dünkt als der Andere,haben dennoch schon einen gewissen Lsxrit-äe-