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Beziehung auf die Publication von Briefen Le-bender ohne deren zuvor eingeholte Bestimmungund Genehmigung im Ganzen mehr mißbilligendeals beipflichtende Stimmen erhoben.
Dafür angeführt ist Folgendes, welchesjedenfalls der Mißbilligung mildernd entgegentritt.In jedem Privatbriefe, der nicht für die Öffent-lichkeit bestimmt ist, sprechen sich Geist und Ge-sinnung, Kopf und Herz des Briefschreibendenfrei, offen und ohne Hehl aus, und solche Briefesind wahre Documente seines wahren Seins undCharakters sonder Falsch und Verstellung; siesind die besten, gediegensten Beiträge zu seinerCharakteristik, vorurtheilsfreie Urkunden für dieBeschaffenheit seines Geistes und Herzens, beidein ihr eigentliches, rechtes Licht stellend. In Be-zug auf Charakterisirung einer Persönlichkeit sindsie daher von der größten Bedeutung.
Damit also der Lebende den Lebenden,der Zeitgenosse den Zeitgenossen wahr