XXVII
vorlege und der die von Heine an mich fernergerichteten Briefe über die Gestaltungen der deut-schen Literatur sich in den folgenden Theilen an-schließen werden. —
Betrachten wir zum Schluß die Sache nochvon einem ganz anderen als dem rechtlichen undgesetzlichen Gesichtspunkte! —
Während die Publication von Briefen undBriefwechseln Verstorbener von einer Seiteals Verletzung schuldiger Pietät Anfechtung undTadel erfahren hat, ist diesem Verfahren —minder engherzig — von anderer Seite Lob undAnerkennung gezollt worden.
Namentlich hat man den bedeutenden Vortheil,den für die Geschichte und Kenntniß der Zeitund des Zeitraumes, (worin gerade die veröffent-lichten Briefe fallen) so großen Nutzen zu wür-digen gewußt, der sich aus der Verallgemeinungderselben als vorwurfsfreier Urkunden und Quellender Geschichte ergibt. Dagegen haben sich in