Druckschrift 
1 (1861)
Entstehung
Seite
XXV
Einzelbild herunterladen
 

XXV

HM«,nich lw

halte nach, vorausgesetzt, daß er michnicht zum Stillschweigen ausdrücklichverpflichtete.

Diese individuellste Freiheit schmälern undbegrenzen wollen durch ein Gesetz, überstiege Alles,was bis auf den heutigen Tag Censurwillkür undPreßdespotie nur zu ersinnen vermocht haben.In gleichem Maaße, wie der Brief-empfänger in seinem freien Mittheilungsrechtein Bezug auf empfangene Briefe geschützt istÄG- durch das Gesetz, muß auch der rechtmäßige^Fi! Besitzer eines wenn auch nicht an ihn per-: ?!ch sönlich gerichteten Briefes sich ungeschmälerterxchii Mittheilnngsfrciheit erfreuen, und das ist auch

nach der positiven Gesetzgebung der Fall.. .-5 Die Befugnisse Beider, dem allgemeinen

Rechtsprincipe wie den speciellen Gesetzesnormenhomogen, von der Willkür eines Anderen odersogar von seinen Rechtsnachfolgern, von derPhi-listrosität entfernter Vetterschaften oder von der