Druckschrift 
1 (1861)
Entstehung
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scripten; mit jener Interpretation wird uns nungar noch die Aussicht zu einer allgemeinen Autoren-schaft in noch größerer Zahl als eine allgemeineVolkswehrmannschast und zu einem Manuscripten-reichthum wie Sand am Meer eröffnet, denn werhat nicht einen Brief geschrieben?

Aber gesetzt auch der Fall der Briefver-öffentlichung könnte unter jene gesetzliche Bestim-mung fallen, so verfiele auch der dawider Han-delnde den daraus gesetzlich herzuleitenden Folgen;denn ein Verbot ohne eine aus dessen Uebertre-tung fließende Folge kennt keine Gesetzgebung.Und welche wäre die gesetzliche Folge einer solchenUebertretung? Volle Entschädigung des Beein-trächtigten d. h. des Autors (Briefstellers).

Aber wie soll diese Entschädigung ausgemittelt,wie eine gehörig begründete Klage verfaßt werdenim Falle eines Briefabdruckes? --

Gesetzt, ein also veröffentlichter Brief com-prcmittire den noch lebenden Briefschreiber,