XI
Die Vornamen habe ich nur soweit verkürzt, als sie ohne Schwierigkeit richtig ergänztwerden können. Die Schreibweise der Rectoratsmatrikel ist auch für sie im Wesentlichen bei-behalten worden. Kommt gelegentlich für eine und dieselbe Person ein anderer Vorname vor, sohabe ich ihn in Klammer daneben angeführt.
Auch der Geburtsort ist zu jedem Inscribirtcn nach der Schreibweise der Rectorats-matrikel angegeben worden. Die Varianten der anderen Handschriften haben dabei in der Regelnur bei starken Abweichungen Berücksichtigung gefunden.
Bei jedem Personennamen habe ich das Inscriptionssemester und die Zahl innerhalb derKation, ferner die etwa erlangten akademischen Würden nach dem Semester, oder falls sie in dieZeit vor Wintersemester 1559 fallen, auch nach der Seitenzahl des 2. Bandes, endlich noch dassonstige Vorkommen angemerkt.
Obwohl nach den Statuten Jeder, der sich um eine akademische Würde bewarb, den Nach-weis erbringen musste, daß er in die Rectoratsmatrikel eingetragen worden sei, so ist es mir dochnicht immer gelungen, die Inscription der Promovirten nachzuweisen. Es war dies namentlich derKall bei den Graduirten der Juristenfacultät und hei Ordensmitgliedern. Der Grund kann darinliegen, daß gerade das älteste Verzeichnis der Promovirten der Juristenfacultät viele Schreibfehleraufweist, und daß bei den graduirten Mönchen meist nur der Vorname und das Kloster, unterWeglassung des Familiennamens, angeführt werden, wodurch der Nachweis der Inscription, wenndiese mit Angabe des Familiennamens, aber ohne Nennung des Klosters und des geistlichen Cha-rakters erfolgt war, sehr erschwert wird. Doch ist bei Klosterbrüdern in einzelnen Fällen auf eineInscription verzichtet worden. Im Allgemeinen ließ sich nach den statutarischen Bestimmungenüber die Reihenfolge der Candidaten (Bd. II, Einl. S. LXV) und über die Vollzahlung der Inscriptions-gebühr bei Bewerbung um einen Grad (Bd. II, Eiul. S. LV) für jeden Promovirten, selbst bei starkabweichender Namensform, die Inscription mit Sicherheit auffinden.
Wurde ein Graduirter einer fremden Universität nach seinem Grade anerkannt oderassumirt (Bd. II. Einl. S. LV u. LXI), wie man sagte, so musste er ebenfalls inscribirt sein. Fandsich die gleichzeitige Inscription in der Rectoratsmatrikel nicht, so war anzunehmen, daß erschon früher in Leipzig immatriculirt worden war, aber inzwischen au einer anderen Hochschulestudiert hatte. Auch hier war die Inscription zumeist nachzuweisen.
Ein Vergleich des Registers mit den Arbeiten von Brieger (Die theologischen Promotionenauf der Universität Leipzig, Universitätsprogr., Leipzig 1890), Perlbach (Prussia scholastica,Leipzig 1895) und Knotlie (Die Oberlausitzer auf der Universität Leipzig von 1420—1550, NeuesLausitzer Magazin Bd. LXXVH) wird ergeben, daß es mir vielfach gelungen ist, für einzelne PersonenDaten aufzufinden, die jenen Gelehrten, die sich nur mit einer Auswahl unter den Studirendenbeschäftigten, leicht entgehen konnten.
Bei den Ortsnamen habe ich die moderne Schreibweise voran gestellt, dann folgt inKlammer die geographische Bestimmung nach Land und Provinz oder Kreis, wobei der Kürzewegen, unter Weglassung des Staates, von Oesterreich nur die Krouländer mit der Bezirks-hauptmannschaft, von Preußen nur die Provinzen mit dem Kreis, von Bayern nur die Regierungs-bezirke mit dem Bezirksamt angegeben werden. An die geographische Bestimmung schließen sichin alphabetischer Ordnung die wichtigeren Varianten an, in denen der Ortsname erscheint, und zwarzuerst im Substantiv, dann im Adjectiv. Darunter folgen die dem Orte entstammenden Universitäts-mitglieder, und zwar der Art, daß zuerst die Verweise auf Jene kommen, die gelegentlich nur nachdem Ortsnamen mit vorangestelltem Universitätsgrad bezeichnet werden, dann aber sich alle Uebrigenalphabetisch geordnet anreihen. W 7 ie im Register sind dabei I und Y im Anlaut vereinigt, währenddagegen C und K getrennt gehalten worden sind. Voraus geht dabei der Familienname, bei dem
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