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und wo sicli die eine als Abschrift der anderen ergab, der Vorlage gefolgt. Wenn der Rector ausden Schedae die Einträge in beide Handschriften gleichzeitig bewirkt hatte, so gab die bessereLesbarkeit, die gröbere Vollständigkeit in den Angaben und die geringere Anzahl der offenbarenSchreibfehler die Entscheidung für die Bevorzugung der einen Handschrift vor der andern. Dieeine Handschrift dabei schlechthin für die bessere, die andere für die schlechtere zu erklären,war ausgeschlossen. Beide konnten als Originale gelten, beide dienten amtlichen Zwecken undbeide wiesen in den mir bekannten Namen sehr verschiedene Abweichungen auf. Ob es sich beidiesen Abweichungen um falsches Aussprechen, Verhören, Schreib- oder Lesefehler oder um eineauch sonst übliche, mir nicht bekannte Schreibweise des Namens handelte, ließ sich ohne eingehendeStudien der Lokal- und Familiengeschichte gar nicht entscheiden. Eine Menge von Familiennamenwar mir überdies unbekannt. Ob die Form, in der sie in dieser oder jener Handschrift auftraten,die richtigere sei, diese Frage zu beantworten, fehlte mir von vornherein jeder Anhalt. Bei diesemeigentümlichen Verhältnisse der Handschriften blieb mir nichts anderes übrig, als der einenoriginalen Eintragung des Rectors mich anzuschließen und die Varianten der andern, soweit sie vonBelang waren, unter dem Texte anzuführen. Die Namensform, welche die Ausgabe der Rectorats-matrikel enthält, habe ich nun, wenn sie sich nicht unzweifelhaft als irrthümlich ergab, im Registerzu Grunde gelegt. Die anderen wichtigeren Lesarten desselben Namens sind, alphabetisch geordnet,daneben mitgetheilt worden. Daß die an erste Stelle gesetzte Namensform die bessere oder alleinrichtige sei, habe ich damit keineswegs aussprechen wollen. Nur ihre handschriftliche Ueberlieferungsoll damit verbürgt werden.
Bei Verfolgung der akademischen Würden, die von den Inscribirten erworben worden sind,hat der häufige AYechsel des Namens Schwierigkeiten hervorgerufen. An Stelle des Familien-namens tritt nicht selten der Name des Geburtsortes oder des Heimathlandes, die Angabe desväterlichen Vornamens oder Berufes, oder es wird der Familienname latinisirt. Auch hier habe ichmich zumeist an die Angabe der Rectoratsmatrikel gehalten und auf diese verwiesen. Nennt sichJemand lediglich nach Vornamen und Heimath, so wird er im Register nicht nach dem Vornamen,sondern, sobald die von ihm angegebene Nation mit der des Ortes übereinstinnnt, unter dem Orts-namen aufgeführt. Ein Irrthum kann allerdings hierbei insofern stattfinden, als möglicher Weise derName nicht Ortsname, sondern Familienname ist, doch wird dieser Fall nicht häufig sein, da, zumalbei Bürgerlichen, die Regel Angabe des Geburtsortes verlangte. Ebenso sind Mönche, die nur nachVornamen und Kloster bezeichnet werden, nicht unter dem Vornamen, sondern unter dem Klosterim Register aufgeführt worden. Andrerseits sind Ortsnamen von mir als Familiennamen betrachtetworden,' wenn der Iuscribirte daneben noch einen Ort als seine Heimath angiebt. Wohl geschiehtes nicht selten, daß sich Jemand nach seinem Geburtsort nennt, jedoch wenn jener wenig bekanntist, den nächstgelegenen größeren Ort als Heimath hinzufügt, doch wurde auch der Name vonOrtschaften, aus denen eine Familie in eine andere Stadt einwanderte, häufig zum Familiennamen.In vielen Fällen ließ sich die Frage nicht entscheiden, ob es sich um einen Orts- oder Familien-namen handelte. Ich habe das Letztere meist angenommen, ohne jedoch damit die Fragebeantworten zu wollen.
Nicht immer war es zu ersehen, ob Jemand einem adeligen oder bürgerlichen Geschlechtangehört, oder sich nur nach einem Orte, von dem ein adeliges Geschlecht den Namen erhalten hat,nennt. Ich habe jeden Anhalt, den die Rectoratsmatrikel für die Unterscheidung des Adeligen vomBürgerlichen giebt, sorgfältig benutzt, bin jedoch, da die Matrikel keineswegs darin genau undconsequent ist, nicht immer zu einem sicheren Resultate gekommen. Nur eine eingehende Unter-suchung auf dem Gebiete der Familien- und Lokalgeschichte vermochte hier Aufklärung zu geben.Auch diese konnte nicht meine Aufgabe bilden. Die adeligen Familien haben ihren Platz stetshinter den bürgerlichen erhalten, während die landesherrlichen ihren Territorien folgen.