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K a t o p 1 1 ' i k.
von kohlensaurem Kali mit stickstoffhaltigen organischen Sub-stanzen, z. B. mit getrocknetem Blute, deren Kohlenstoff theilsdient dem Kali den Sauerstoff zu entziehen, theils mit demStickstoff Cyan zu bilden, welches sich dann mit dem reducir-ten Kalium vereinigt. Wasser zieht aus der kohligen Masse dasCyan -Kalium als blausaures Kali; diese Lösung heilst Blutlaugeund dient vorzüglich zur Darstellung des Berlinerblaues.
Das Schwefel-Cyan-Kalium krystallisirt in salpeterähn-lichen Säulen, kein Wasser haltend, ist in der Hitze leichtSchmelzbar, au der Luft sehr zerfliefslich. Seine Uösung imWasser, die als wässeriges schwefelblausaures Kali zu betrachtenjst, dient als Reagens für Eisen - Oxyd -Salze, welche dadurchgelbroth gefärbt werden. G.
R a t o p t r i k.
Catopirica ; Catoptrique; Catoptrics ; derjenigefheil der Optik, welcher von der Zurückwerfung der Licht-strahlen an Spiegeln handelt. Der ehemals auch gebrauchteName Anakamptik ist nicht mehr gewöhnlich,
Der Inhalt dieser Wissenschaft ist sehr leicht zu übersehen,indem in derselben nur das Gesetz der Zurückvyerfung der Licht-strahlen von spiegelnden Flächen bestimmt und dann die reingeometrische Anwendung auf die Zurückwerfung von gegebenenSpiegelflächen gemacht wird. Diese Untersuchungen sind um soeinfacher, da man nur die Fälle hier zu betrachten pflegt, woder Zuriickwerfungswinkel dem Einfallswinkel gleich ist und ,keine Zerlegung in Farbenstrahlen statt findet; die Fälle, wokatoptrische Farben entstehen 1 , reclinet man, als von ähnlichenGesetzen wie die Beugung des Lichts abhängend, nicht hier-her. Dagegen gehören manche Instrumente, die Spiegelmikro-skope und Spiegelteleskope, der Katoptrik an.
Dieser Theil der Optik ist früher als die Dioptrik angewandtund ausgebildet worden. Spiegel zum gewöhnlichen Gebraucheund sogar Brennspiegel 2 3 sind den Alten bekannt gewesen. Beck-mann 3 bemerkt, dafs die metallenen Spiegel am frühesten in
1 Art. Farbe. S. 102. und Art. Inflexion.
2 S. Art. Brennspiegel.
3 Reclununn’s Anleit. z. Technologie etc. 22. Abschnitt.