Inflexiori des .Lichtes.
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lien, waren durch vollkommen schwarze Zwischenräume ge-trennt, und man sali eine grofse Zahl solcher Streifen an beidenSeiten des Mittelstreifes, indem das malt geschlillene Glas sieungemein gut wahrzunehmen erlaubte. Ihr Licht nahm mit derEntfernung von der Mitte ab, so dafs die letzten immer minderdeutlich wurden. Jeder einzelne dieser hellen Farbenstreifen er-schien gleich breit und ebenso auch jeder der dunkeln Streifen, nurwenn die zum Einlassen des Lichtes bestimmte OeiFnung erheb-lich erweitert wurde, nahmen die schwarzen Streifen, wegeneines dann mehr ausgebreileten Lichtkegels und Halbschattens,ab, aber die Mitte jedes Streifens blieb , bei Anwendung des-selben Farbenstrahles, genau an derselben Stelle. Die Abständeder einzelnen Streifen von der Mitte wurden abgemessen und zwarbei jeder Farbe anders, aber doch immer so gefunden, dal's der Ab-stand des zweiten dunkeln Streifes von der Mitte gleich dem Dop-pelten, der Abstand des dritten dunkeln Streifes gleich dem Dreifa-chen u. s. w. des beim ersten stattlindenden Abstandes war, diehellen Streifen aber dazwischen genau in der Mitte lagen. Nenntman nämlich die Entfernung von der Mitte der ganzen Erscheinung 153.bis zur Mitte des ersten dunkeln Streifes = 4 e, so war die Entfer-nung von jener Mitte bis zur Mitte des zweiten dunkeln Streifes =
8e, bis zur Mitte des dritten = 12 e, bis zur Mitte des vierten =
16e; dagegen bis zur Mitte des ersten hellen Streifes =6e, biszur Mitte des zweiten hellen Streifes = 10 e, bis zur Mitte desdritten = l4e, und so ferner. In dieser Ordnung zeigen sich dieStreifen und ebenso auch die das Bild einer runden OeiFnungumgebenden Ringe bei jedem auf die OeiFnung fallenden ein-fachen Farbenstrahle; aber der Werth von e ist nicht für alleFarbenstrahlen einerlei, dasheifst, die Gröfse aller Ringe oderdie Gröfse der Abstände jener parallelen Streifen ist bei verschie-denen Farben anders. Hat man für den äufsersten rothen Strahlden Flalbmesser irgend eines Ringes =1. gefunden, so findetman = 0,9243 für die Grenze des Roth und Orange, = 0,SS55für die Grenze des Orange und Gelb; endlich =■ 0,6300 für dieäufsersten violetten Strahlen. Diese Zahlen stimmen aber mit denAnwandlungen ganz genau überein , und es ergiebt sich daherdas Gesetz: dafs die Entfernung der farbigen Streifen oder Ringevon der Grenze, die der gerade fortgehende Lichtstrahl ongebenwürde, genau proportional ist der Länge der Anwandlungen dereinzelnen Farben. Diese Länge der Anwandelungen wird näm-