zweitenmale im Monat Juni, zwar nur vertraulich, aber nichtsdesto weniger sehr bestimmt und nach Ausweis der Akten nichtbloß mündlich, durch den dortigen königl. Gesandten darauf auf-merksam gemacht worden. Welche Wendung die fraglichen Ver-handlungen spater, in den Monaten August und September,nahmen, erfuhr der gedachte Hof auf einem Wege, dem er selbstunbedingtes Vertrauen schenken mußte. Von den Schritten, wo-durch der Erzbischof den Gegenstand und Inhalt meines damalsmit ihm geführten vertraulichen Schriftwechsels, auf eine sehrbedenkliche Weife zu veröffentlichen nicht Anstand nahm, habenöffentliche Blätter, namentlich solche, die nicht minder jenseits alsdiesseits der Alpen mit Aufmerksamkeit gelesen werden, das teil-nehmende Publikum nur allzu dienstfertig unterrichtet. Bei allersonstigen Entstellung der Wahrheit thaten dieselben es doch inso fern mit Treue, als sie keinen Leser darüber in Zweifel ließen,daß der Erzbischof entschlossen scy, vor der Ausführung der Maß-regel nicht zu weichen, sondern sie der königl. Regierung abzu-bringen. An demselben Tage, als die diesfällige Instruktion anEw. abging, nämlich am ls. November, erhielt der damaligekönigl. Geschäftsträger in Rom die Weisung, den dortigen Hofvon der Entschließung Sr. Majestät des Königs, ohne Verzug,vertraulich zu benachrichtigen. Früher konnte solches nicht ge-schehen, weil die definitive Feststellung der Allerhöchsten Entschlie-ßung erst kurz zuvor erfolgt war, nachdem man mit dem Eingangder Erklärung, wodurch der Erzbischof mein bekanntes Schreibenvom 26. Oktober unterm si. desselben Monats beantwortete,alle Hoffnung hatte aufgeben müssen, er werde die, durch dieLandesgesetze gezogene und von keinem andern Bischöfe derMonarchie überschrittene Grenze seiner amtlichen Wirksamkeit nichtlänger verkennen. Eben so wenig konnte auch die Ausführungder Maßregel länger ausgesetzt werden, damit aber unter allenUmständen die Nachricht von dem gefaßten königlichen Beschlüssenoch vor der Ausführung nach Rom gelangen könne, da nachden Vorgängen, welche die obgedachte Veröffentlichung meinesvertraulichen Schriftwechsels mit dem Erzbischofe zur Folge hatte,im Interesse der öffentlichen Ordnung kein Augenblick Zeit zuverlieren war. Sobald nun aber der königl. Geschäftsträger dieunterm is. November an ihn erlassene und am so. desselbenMonats in Rom eingegangene Depesche erhielt, säumte er nicht,
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