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obgcnannten Bücher, sie mögen wo immer, und in was immerfür einer Sprache, Ausgabe oder Übersetzung bisher gedrucktworden seyn, oder in Zukunft, was ferne sey, noch gedruckt wer-den, und befehlen, daß sie in den Index (Anzeiger) der verbo-tenen Bücher eingetragen werden; zugleich ermahnen und beschwörenWir im Herrn die ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, Erz-bischöfe und Bischöfe, und die übrigen Kirchenvorsteher, daß sie,eingedenk des strengen und schärfsten Gerichtes, daß sie vordem Obersten der Hirten über den Unterricht, die Leitung undBewachung der ihnen anvertrauten Heerde zu erwarten haben,nicht blos die erwähnten Bücher von ihren Schulen entfernen,sondern auch die eigenen Schafe von solch vergifteten Weidenmit aller Mühe und Sorgfalt abzuwenden suchen.
Damit aber Unser gegenwärtiges Schreiben Allen leichterbekannt werde, und Niemand sich mit Unkenntniß desselben ent-schuldigen könne, so wollen und beschließen Wir, daß es an dengewöhnlichen Orten, an den Thüren der Petcrskirche, der apo-stolischen Kanzlei ic., wie es Sitte, bekannt gemacht werden undAbschristen davon dort angeheftet bleiben.
Gegeben zu Rom bei Sr. Alniia unter dem Fischer-
ringe den 26. Sept. 1825. Im sten Jahre Unsers Papstthums.
Preußen.
Die »Allgcm. preuß. Staats-Zeitung« v. 13. Jan. enthältFolgendes:
Berlin, den 4. Januar tgZ8. Auf Anlaß einer von Sr.Heiligkeit dem Papste in einem außerordentlichen geheimen Kon-sistorium der Kardinäle vom io. Dez. v. I. gehaltenen, die Maß-regel wider den Erzbischof von Köln betreffenden Allokulion hatder Minister der geistlichen ?c. Angelegenheiten, Freiherr vonAltenstcin, das nachstehende Schreiben an den Ober-Präsidentender Rhein-Provinz, Herrn von Bodelschwing-Velmede erlassen:
Während Ew. ?c. der weiteren Entwickelung der unferngemeinschaftlichen Wirkungskreis berührenden kirchlichen Verhält-nisse in der Erzdiözese Köln auf die über die Hemmung derAmtswirksamkeit des Erzbischofs von der königl. Regierung nachRom gemachten Eröffnungen und auf den eben dahin von dem