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1 (1838)
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thümer Cleve, Berg, Geldern ?c. und des GroßherzogthumsNiederrhein, vom 5. April litis. Diese feste Bürgschaft für diekirchlichen Verhältnisse ist noch naher ausgesprochen in dem königl.Aufrufe an die Einwohner dieser mit der Monarchie vereinigtenLande vom 6. April 1815, welcher diese Provinzen: die Vor-mauer der Freiheit und Unabhängigkeit Deutschlands nennt.Eure Religion, das Heiligste, was dem Menschenangehört, werde Ich ehren und schützen. Ihre Die-ner werde Ich auch in ihrer äußern Lage zu verbes-sern suchen, damit sie die Würde -ihres Amtes be-haupten. Ich werde einen bischöflichen Sitz, eineUniversität und Bildungs-Anstalten für Eure Geist-lichen und Lehrer unter Euch errichten.

Zu den neuern Gesetzen, welche ausdrücklich für die Rhein-Provinzen gegeben sind, gehören außer der Sanktion der UuUacks sslma Wlmsium, die königl. Verordnung vom 9. Juni 1819über die allgemeine Gesetzsammlung und die Einrichtung derAmtsblätter in den Rheinischen Provinzen §. 1.

Alle Gesetze, welche Wir künftighin in Unsere Gesetz-Samm-lung werden aufnehmen lassen, sollen für Unsere Provinzen Cleve,Berg und Niederrhein Gesetzes - Kraft haben, in so fern nichtihre Anwendung auf andere Theile Unserer Staaten besonderseingeschränkt, oder aber für die genannten Provinzen besondersuntersagt werden wird.

Kabinets-Ordre vom K. März H8SI

1) Daß auch in den rheinischen Provinzen die Untersuchungder Verbrechen und Vergehungen gegen den Staat und dessenOberhaupt, so wie der Dienstvergehen der Verwaltungs-Beamtennach den Vorschriften der allgemeinen Kriminal-Ordnung vom41. Deccmber 1805 und den nach ihrer Publikation ergangenenErläuterungen und näheren Bestimmungen geführt werden sollen.

9) Daß alle Einwohner der Nheinprovinzen und die darinsich aufhaltenden Individuen, welche wegen Verbrechen oder Ver-gehen gegen den Staat oder dessen Oberhaupt zur Untersuchunggezogen werden, in den Fällen, in welchen Ich zu deren Unter-suchung oder Entscheidung eine eigene Behörde niedergesetzt habe,lediglich vor dieselbe gestellt und zur Untersuchung und Bestra-fung gezogen werden sollen.