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Erregung eines Religionshasses. sVro ülcmoriaSeite 17, zweite Auflage S. 16.)

Die hierauf gegründeten besondern Anklagepunkte,obwohl nicht vollkommen juridisch sich ausschließend,sind auf vier kanonische Rechtspunktc zurückzuführen:

I. Wegen Ins ^ävocariac.

II. Wegen vlacctnrn Helium.

III. Wegen des mit dem Majestäts-Rechte circaSacra zusammenhängenden Rekurses?r!li-cizicm.

IV. Wegen Versprechen vor der Bischofswahlund wegen der gemischten Ehen.

Als Scjiaratum ist zu betrachten die Anklagewegen Erregung eines Religionshasses.