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Erregung eines Religionshasses. sVro ülcmoriaSeite 17, zweite Auflage S. 16.)
Die hierauf gegründeten besondern Anklagepunkte,obwohl nicht vollkommen juridisch sich ausschließend,sind auf vier kanonische Rechtspunktc zurückzuführen:
I. Wegen Ins ^ävocariac.
II. Wegen vlacctnrn Helium.
III. Wegen des mit dem Majestäts-Rechte circaSacra zusammenhängenden Rekurses aä?r!li-cizicm.
IV. Wegen Versprechen vor der Bischofswahlund wegen der gemischten Ehen.
Als Scjiaratum ist zu betrachten die Anklagewegen Erregung eines Religionshasses.