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von dem freyen Fürstenthum des Großmeisters vom Johanniter-Ordcn. 7;;
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Hrosstn theils aus denen galeen / deren ordent-lich ftchs biß sieben/auf erheischenden nothfallauch wohl mehr / unterhalten werden. Ausjeder sind 4 biß zvo mann /und ftchzehen großestücke. Sie lauffen mit dem anfange dessNaji aus in see/ und kommen zu ende desOctobers wieder/ mehrentheils mit guter beutebeladen. Man rechnet/ daß bey 1 >000 wehr-hafte leute oder comb^nten sich auf Mal-tha befinden/ ohne die Ritter und die geworbe-ne militz in den garnisonen. Die cavallerieauf der Insul ist schlecht/und betragt etwa einestarcke esquadron. Unter denen Ordens-Statuten ist/daß die Ritter verpflichtet sind/die ihnen anvertraute plage und vestun-gen ntemahln zu übergeben / sondern eherdas leben zu lassen. Der erste Großmeister/kts^monä äs poälO j hat bey der militärischenVerfassung sehr auf die alte Romanische Ne-publique gesehen / und dero maximen ziemlichgcfolget/daß auch kein wunder/daß der Ordendurch so viel siege berühmt worden/ und mannoch itzo nicht unbillich in Italien zu jagen pfle-get : kior äsl ^lonäo. Man kan dieInsul wohl ein boliwerck der Christenheitgegen den Türcken nennen/ denn sie ist vonnatur und kunst vortrefflich befestiget / und zeh-let man auf denen fast unüberwindlichen ve-stungen mehr als zod grobe geschütze / ohnewas in den Magazinen zu befinden. Die In-sul und Kl35gml2t L<z?o ist allenthalben mitwachthürmen und zuverlässigen karten versehen/daß so leicht keine äskcCnts von einem feindewird zu tsntiren seyn.dir r^oeus- Maltheser-Ritter belangend / so sindMm.' ' sie an den Orden St. Augustini gewiesen /und müssen taglich isO k'ater Notker zugleichnach einander/ oder auf unterschiedliche mahle/statt ihrer KorZrumcLnomcZrum,beten/und denepd des gehorjams / der armuth undkeuschheit geloben/ worzu noch das vierdteVotum kömmt/nemlich des stetswahrsndcn krie-ges und feindschafft gegen die ungläubigen.'Niemand wird vor capabel zu dieser geistli-chen würde geachtet/ er bescheinige denn seinesechzehen Adllche ahnen/und rechtmäßigeeheliche geburt und christliches herkom-men. Jedoch stynd dieFrantzosen und einigeandere Nationes mit acht ahnen von beydenfeiten zu frieden. Die Spanier aber führennoch die probe kuriäaäs hinzu/daß sie weder vonJüden/nochMamen/ oder Maranen herkom-men. Denn es wird kein bastart aufgenom-men/ausser daß man mit grosser Herren / bißaus den Grafen - stand inclullvs, natürlichenkindern zu äissenflren pflegt. So werdenauch die jenige abgewiesen/ welche von Sara-cenen oder andern ungläubigen gezeuget find/desgleichen alle lasterhafte leute/ todtschlager/die viel schulden gemacht/ die sich in Heyrath undeheliche Vermischung eingelassen.
Bey denen Capellänen und Servierenwird das Adliche herkommen so eiferig nichtgesuchet/jedoch müssen es auch ehrliche unbe-scholtene leute seyn/ die und deren eitern nie-mals eine hand-arbeit oder andere nichtswür-dige handthierungen getrieben.Und ist in denenStatuten ferner versehen/daß keiner den Or-den bekommen kan / er sey denn >8 jähr alt/Vierdte Haupt-Handlung.
gesunden starcken leides/ guter vernunfftund rechtschaffenen wandels / damit es antugendhaftem leben und behöriger stärcke zumfechten desto weniger ermangeln möge; nachzurückgelegtem sechzehnden jähre aber kan erdas Noviciat anfangen.
Der jenige nun / welcher in den Ritter - Or--den verlanget / muß persönlich vordemCapi-tul/ oder Provincial-versammlung des Groß-knorLts/unter welchem er gebohren ist / erschei-nen. Allhier muß er seine taufe und Ade! be-weisen. Jenes geschiehct durch einen LMben-tischen extr^ör aus dem kirchen-buch/conns6ke/titui/zeugen/grabschrifften/und andere monu-menta. So wird auch der krTtsnäente vondem Capitul befraget: Ob seine ahnen ihremAde! durch die handelschafft nicht einigesjuäitz zugezogen ? In welchem stücke aber dievonGenua/Florentz/Lucca und Siena ein ab-sonderliches Privilegium haben / daß sie ohnenachtheil ihres Adels die Handelschafftim gros-sen treiben dörffen. Wenn der beweißthumrichtig ist/ so wird derselbe unter dem sieget desGroß-Priorats an denGroß-MeisternachMal-tha verschicket. So bald der i'rXcenäente hie-selbst anlanget/wird sein beweißthum von derVersammlung der jenigen spräche exammiret/unter welche der Groß - prior, vordem er sichx^Xientiret hat / gehöret. Mit der aufnähmein den Ritter-Orden gehet es folgender Massenzu: . >
Zu Maltha verrichtet der prXtsnäsnteförderst die gewöhnliche äevotion> mit beichten/communiciren/ntesse hören/kniebeugen und der-gleichen/ dann kniet er in seinem langen offe-nen oder unumgürteren kleide/ mit einer bren-nenden kertze in der Hand / vor den altar nieder/und bittet demüthig von dem zu seiner aufnäh-me commiwmn Ritter / um die aämitlion zumOrden der brüder des Hospitals zu Jerusalemund der heiligen religio». Der Ritter lobetsein vorhaben/und halt eine rede von der scharf-ftn Ordens-verfassung und schweren Obliegen-heit eines Ritters / krafft deren er schuldig sey/mit verläugnung seiner selbst und seineswillens/denen Obern die obediengzu lei-sten/den armen Christen zu dienen/ stetswider dle ungläubigen zu felde in waffettzu sepn/ und des Ordens/ wie auch der gan-gen Christenheit nutz und frommen zu su-chen ; dafern er nun dieses alles im werck zu er-füllen gemeinet wäre/ könte er wohl ausgenom-men werden.
Beantwortet er dieses mit ja/ so fragt derRitter ferner: Ob er sonst einen? andernOrden mit gelübden verwandt? Ob erverehlichet? Ob er viel schuldig sep?
Sagt er sich denn von diesem allen loß/ so mußer beyde Hände creutzweiß auf das mMe übetdas Evangelium Johannis legen/ und alsoschwören : Ich Nl. gelobe und versprecheOOT^edem Allmächtigen/ der heiligenJungfrau Und mutter GOTTesMariä/und dem helligen Iohanni dem täuffer /daß ich durch GOTTes gnade ,neinenObern schuldigen gehorsam leisten/nichtseigenthüniliches haben / und keuschheithalten will. Darauf sagt der Ritter: Sonehmen wir dich auf vor einen knechtderCcc ee